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Entlastungsbetrag §45b richtig nutzen – 131 € monatlich

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht jedem mit Pflegegrad zu — und wird von den meisten Familien gar nicht oder falsch genutzt. Wir zeigen, wie Sie die 131 Euro pro Monat optimal einsetzen.

6 Min. LesezeitVeröffentlicht: 15. Oktober 2024Aktualisiert: 01. März 2025

Seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag — unabhängig davon, ob sie zuhause oder im Heim leben. 131 Euro im Monat stellt die Pflegekasse zur Verfügung, um anerkannte Entlastungsleistungen zu finanzieren. Klingt simpel — ist es aber leider oft nicht.

📌 Das Wichtigste auf einen Blick

131 € pro Monat · gilt ab Pflegegrad 1 · nicht verbrauchte Beträge können auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden · nur für anerkannte Anbieter verwendbar.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Betrag ist zweckgebunden: Er muss für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Darunter fallen laut §45b SGB XI:

  • Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter (Reinigung, Einkaufen, Kochen)
  • Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Gesellschaft, Vorlesen)
  • Betreuungsgruppen und Tagesbetreuung
  • Kurzzeitpflege durch anerkannte Einrichtungen
  • Niedrigschwellige Betreuungsangebote

⚠️ Wichtig

Der Entlastungsbetrag kann NICHT für alle Anbieter verwendet werden — nur für Dienstleister, die in Ihrem Bundesland als Entlastungsanbieter anerkannt sind. Helping Home ist als anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI in NRW zugelassen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Es gibt zwei Modelle: direkte Abrechnung über den Anbieter (Helping Home stellt direkt mit Ihrer Pflegekasse ab) oder Selbstzahlung mit anschließender Kostenerstattung. Die direkte Abrechnung ist einfacher und empfehlenswert.

  1. 1Helping Home wird als Ihr Anbieter bei der Pflegekasse registriert
  2. 2Sie erhalten unsere Leistungen (Haushaltshilfe, Betreuung) wie gewohnt
  3. 3Helping Home rechnet monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
  4. 4Sie zahlen lediglich den Eigenanteil, falls die Leistungen 131 € übersteigen

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus dem ersten Kalenderhalbjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden. Das ermöglicht beispielsweise, größere Leistungspakete nach einer Reha oder einem Krankenhausaufenthalt zu finanzieren.

💡 Kombinationsmöglichkeit

Der Entlastungsbetrag lässt sich mit dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen kombinieren. Viele Familien nutzen das Pflegegeld für pflegende Angehörige und den Entlastungsbetrag zusätzlich für Helping Home.

Pflegegrad 1: Sonderfall beachten

Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen — wohl aber auf den Entlastungsbetrag. Dieser ist oft die einzige kassenseitige Leistung für Pflegegrad-1-Inhaber und sollte daher unbedingt genutzt werden.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
Der Antrag erfolgt formlos bei Ihrer Pflegekasse. Sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, wird der Entlastungsbetrag automatisch freigeschaltet. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie einen anerkannten Anbieter nutzen — wir helfen Ihnen dabei.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für Nachbarschaftshilfe nutzen?
Unter bestimmten Bedingungen ja: Ehrenamtliche Helfer können in einigen Bundesländern als niedrigschwellige Angebote anerkannt sein. In NRW sind die Anforderungen strikt — fragen Sie Ihre Pflegekasse oder uns direkt.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?
Der Entlastungsbetrag (131 €/Mo.) ist für laufende Entlastungsleistungen gedacht. Die Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr) greift, wenn die pflegende Person verhindert ist — z. B. durch Urlaub oder Krankheit. Beide können parallel genutzt werden.
Verliere ich den Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht verbrauchte Beträge aus dem ersten Halbjahr (Januar–Juni) verfallen nicht sofort: Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Beträge aus dem zweiten Halbjahr (Juli–Dezember) verfallen zum Jahresende.
HH

Über den Autor

Helping-Home-Team

Pflegeexperten aus Dinslaken

Das Helping-Home-Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften und Sozialberaterinnen, die täglich Familien in NRW bei allen Fragen rund um häusliche Betreuung und Pflegeleistungen unterstützen.

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Sabine K.

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Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

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