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Ratgeber · Pflegegeld 2026

Pflegegeld 2026: Aktuelle Beträge, Antrag und alle Tipps

Das Pflegegeld ist die wichtigste Leistung für Menschen, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. 2026 gibt es bis zu 947 € monatlich — steuerfrei und ohne Zweckbindung.

PG 2
332 €
pro Monat
PG 3
573 €
pro Monat
PG 4
765 €
pro Monat
PG 5
947 €
pro Monat

Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad: vollständige Tabelle

PflegegradPflegegeld §37Entlastung §45bHinweis
Pflegegrad 10 €125 €Nur Entlastungsbetrag §45b
Pflegegrad 2332 €125 €+ 796 € Sachleistungen möglich
Pflegegrad 3573 €125 €+ 1.497 € Sachleistungen möglich
Pflegegrad 4765 €125 €+ 1.859 € Sachleistungen möglich
Pflegegrad 5947 €125 €+ 2.299 € Sachleistungen möglich

Stand: 2026. Quelle: SGB XI §37. Pflegegeld ist steuerfrei und sozialabgabenfrei.

Voraussetzungen: Wer bekommt Pflegegeld?

Anerkannter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld — nur den Entlastungsbetrag (125 €).

Pflege durch private Pflegeperson

Angehörige, Freunde, Nachbarn, Ehrenamtliche — keine Berufsausbildung erforderlich.

Pflege im häuslichen Bereich

Wohnung, Haus oder betreutes Wohnen — aber kein Pflegeheim.

Pflege durch professionellen Pflegedienst

Bei reinen Pflegedienst-Einsätzen entfällt das Pflegegeld. Ausnahme: Kombileistung §38.

Stationäre Pflege (Pflegeheim)

Im Pflegeheim gibt es kein Pflegegeld — nur Pflegekasse-Zuschüsse.

Pflegegeld beantragen: So geht's

1

Pflegegrad beantragen

Ohne Pflegegrad kein Pflegegeld. Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und stellen Sie den Antrag. Sie können beides gleichzeitig beantragen.

2

MDK-Begutachtung

Der Medizinische Dienst besucht Sie zuhause und bewertet Ihren Pflegebedarf in 6 Lebensbereichen.

3

Pflegegrad-Bescheid erhalten

Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen!

4

Pflegegeld-Antrag stellen

Mit dem Pflegegrad-Bescheid können Sie Pflegegeld beantragen — oft bei der gleichen Pflegekasse.

5

Beratungsbesuche einplanen

Bei Pflegegrad 2–3: 1× pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4–5: 1× pro Quartal. Sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Pflegegeld + Pflegedienst kombinieren (Kombileistung §38)

Sie müssen sich nicht entscheiden: Über die Kombileistung nach §38 SGB XIkönnen Sie einen Pflegedienst nutzen UND trotzdem anteilig Pflegegeld erhalten.

Beispiel Pflegegrad 3:

  • → 60 % der Sachleistungen (898 € von 1.497 €) für Pflegedienst
  • → 40 % Pflegegeld (229 € von 573 €) an die pflegende Familie
  • → 125 € Entlastungsbetrag für Alltagsbegleitung
  • = 1.252 € Gesamtförderung statt nur 573 € Pflegegeld

Häufige Fragen zum Pflegegeld 2026

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?+
Pflegegrad 2: 332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 € — jeweils monatlich. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, nur 125 € Entlastungsbetrag.
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?+
Nein. Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Auch die pflegende Person zahlt darauf keine Steuern.
Kann man Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?+
Ja, über die Kombileistung §38 SGB XI. Wenn Sie 60 % der Sachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegelds. Das maximiert Ihre Gesamtförderung.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch vergesse?+
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder einbehalten bis der Beratungsbesuch nachgeholt wird. PG 2–3: alle 6 Monate, PG 4–5: alle 3 Monate.
Wofür darf Pflegegeld verwendet werden?+
Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Sie können es für alles ausgeben: Aufwandsentschädigung an Angehörige, Zusatzleistungen, Hilfsmittel oder als Rücklage für Pflegekosten.

Pflegegeld beantragen — wir helfen Ihnen

Kostenlose Erstberatung: Welcher Pflegegrad? Wie viel Pflegegeld? Was sonst noch?

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Beratung

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

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