Pflegegrad 1–5?
So nutzen Sie Ihre Leistungen optimal
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf bis zu 131 € monatlich für häusliche Betreuung – abrechenbar über §45b SGB XI. Wir helfen Ihnen, diese Mittel voll zu nutzen.
Was Ihnen zusteht
Viele Pflegebedürftige nutzen ihre Ansprüche nicht voll aus – oft aus Unwissenheit. Wir erklären es Ihnen.
§45b Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1–5Für alle mit Pflegegrad 1–5. Für Haushalt, Betreuung, Begleitung – nicht übertragbar auf andere Leistungen.
Verhinderungspflege
Pflegegrad 2–5Wenn die pflegende Person verhindert ist (Urlaub, Krankheit). Wir übernehmen die Betreuung.
Pflegesachleistung
Pflegegrad 2–5Für körperbezogene Pflegemaßnahmen. Direkt mit Pflegekasse abrechenbar.
Kombinationsleistung
Pflegegrad 2–5§45b + Sachleistung kombinieren – so bekommen Sie maximal Unterstützung.
Typische Situationen
Viele Familien sind in ähnlichen Situationen – und haben Hilfe gefunden.
Frau Nowak, Pflegegrad 2, Dinslaken
Sie wusste nicht, dass ihr die 131 € monatlich zustehen. Jetzt nutzt sie das Geld für Haushaltshilfe 3× pro Woche – ohne selbst einen Cent zu zahlen.
Familie Braun, Pflegegrad 3, Duisburg
Sohn arbeitet Vollzeit und pflegte die Mutter (79) abends. Durch Verhinderungspflege hat er jetzt Unterstützung tagsüber – und kann wieder verschnaufen.
Herr Gerber, Pflegegrad 4, Oberhausen
Nach dem Schlaganfall braucht er täglich Unterstützung. Durch die Kombination von §45b und Sachleistung ist alles abgedeckt – er muss selbst nichts zahlen.
Was über §45b abrechenbar ist
Diese Leistungen können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Wie es funktioniert
Kostenlose Erstberatung
Wir klären gemeinsam, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Leistungen Sie beanspruchen können.
Pflegekasse prüfen
Wir helfen beim Ausfüllen der Formulare und prüfen, ob §45b, Verhinderungspflege oder Sachleistung passt.
Start & Abrechnung
Wir übernehmen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – kein Aufwand für Sie.
Ihre Pflegekasse zahlt – wir helfen
Lassen Sie uns prüfen, was Ihnen zusteht. Kostenlos, unverbindlich, persönlich.
§45b SGB XI · Verhinderungspflege · Pflegegrad 1–5 · Beratung kostenlos
