
Ratgeber
Alltagsbegleitung Kosten – Was zahlt die Pflegekasse?
Alltagsbegleitung für Senioren ist erschwinglich – vor allem, wenn der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI genutzt wird. Dieser Ratgeber erklärt alle Kosten transparent und zeigt, wie viel Sie tatsächlich selbst bezahlen.
Was kostet Alltagsbegleitung pro Stunde?
Die Kosten für Alltagsbegleitung liegen in NRW typischerweise zwischen 30 € und 45 € pro Stunde, je nach Anbieter und Leistungsumfang. Bei Helping Home beginnen die Preise ab 35 €/Stunde für regelmäßige Betreuung.
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist entscheidend, dass der Anbieter nach §45a SGB XI anerkannt ist. Nur dann zählen die Ausgaben auf den Entlastungsbetrag an.
Was zahlt die Pflegekasse für Alltagsbegleitung?
Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) bereit. Das entspricht bei einem Stundensatz von 35 € rund 3–4 Stunden Alltagsbegleitung pro Monat – komplett ohne Eigenanteil.
Der Entlastungsbetrag ist übertragbar: Nicht genutzte Beträge eines Quartals können ins Folgequartal übertragen werden. Das bedeutet: Bis zu 393 € können angesammelt und für einen intensiveren Betreuungsmonat verwendet werden.
Wer hat Anspruch auf §45b?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Eine ärztliche Überweisung oder Begutachtung ist nicht erforderlich – der Pflegegrad genügt. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann diesen bei der Pflegekasse beantragen.
Was umfasst Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung meint mehr als nur Gesellschaft: Gespräche und gemeinsame Aktivitäten, Begleitung bei Spaziergängen, Einkäufen und Arztterminen, Gedächtnistraining und Vorlesen, Hilfe bei Behördengängen sowie leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Helping Home bietet all das aus einer Hand.
Kosten bei mehr Bedarf als §45b abdeckt
Wer mehr Betreuung wünscht, als der Entlastungsbetrag finanziert, kann zusätzlich privat zuzahlen oder – bei höherem Pflegegrad – Pflegesachleistungen für weitere Betreuungsstunden einsetzen. Eine Kombileistung (Pflegesachleistung + Pflegegeld) kann die verfügbaren Mittel erheblich erhöhen.
Alltagsbegleitung durch Helping Home
Wir sind nach §45a SGB XI anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Erstberatung kostenlos – oft sind mehr Leistungen finanzierbar als Sie denken.
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