
Ratgeber
Kombileistungen der Pflegekasse – Das Beste aus Pflegegeld und Sachleistungen
Viele pflegende Familien wissen nicht, dass sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen lassen. Diese sogenannte Kombileistung nach §38 SGB XI ermöglicht es, professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen und trotzdem einen Teil des Pflegegeldes zu behalten.
Was ist eine Kombileistung?
Wer nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpft, erhält anteilig Pflegegeld für den ungenutzten Teil. Beispiel bei Pflegegrad 3: Der Sachleistungshöchstbetrag liegt bei 1.432 €. Wird nur ein Pflegedienst für 716 € (50 %) beauftragt, bleiben 50 % des Pflegegeldes (263 €) erhalten. So kommen insgesamt 979 € zusammen.
Die Berechnung ist einfach: Nicht genutzter Sachleistungsanteil × Pflegegeld = Auszahlung. Diese Kombileistung ist kein Sonderprogramm – sie ist ein reguläres Recht aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2–5.
Kombileistungen nach Pflegegrad (2025)
| Pflegegrad | Sachleistung max. | Pflegegeld (voll) | Kombileistung (50/50) |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | 332 € | 564 € |
| PG 3 | 1.432 € | 572 € | 1.002 € |
| PG 4 | 1.778 € | 764 € | 1.271 € |
| PG 5 | 2.200 € | 946 € | 1.573 € |
Zusätzlich: §45b Entlastungsbetrag
Unabhängig von der Kombileistung steht ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zur Verfügung: 131 € monatlich für anerkannte Betreuungsleistungen. Dieser Betrag läuft zusätzlich zu Sachleistungen und Pflegegeld und kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Fahrdienst eingesetzt werden.
Wie beantrage ich Kombileistungen?
Einen gesonderten Antrag gibt es nicht. Sie beauftragen einfach einen anerkannten Pflegedienst für einen Teil der Sachleistungen und erhalten automatisch das anteilige Pflegegeld. Die Pflegekasse verrechnet beides am Monatsende auf Basis der eingereichten Rechnungen.
Wichtig: Der Pflegedienst muss von der Pflegekasse zugelassen sein. Helping Home ist nach §45a SGB XI anerkannt und kann direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Kombileistungen mit Helping Home nutzen
Wir beraten Sie kostenlos, wie Sie Sachleistungen, Pflegegeld und §45b-Entlastungsbetrag optimal kombinieren. Unsere Leistungen sind pflegekassenanerkannt.
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