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Pflegekosten steuerlich absetzen: §35a EStG und Pflegepauschbetrag

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegekosten können Sie bis zu 20% von der Steuer absetzen. Wir erklären §35a EStG und den Pflegepauschbetrag §33b.

9 Min. LesezeitVeröffentlicht: 01. Februar 2026

Pflegekosten belasten viele Familien erheblich — doch ein Teil dieser Ausgaben lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Zwei wichtige Regelungen helfen dabei: §35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) und der Pflegepauschbetrag nach §33b EStG.

§35a EStG erklärt: Haushaltsnahe Dienstleistungen

§35a EStG ermöglicht eine direkte Steuerermäßigung (keine Absetzung als Werbungskosten, sondern Abzug von der Steuerschuld) für Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Das schließt professionelle Haushaltshilfe, Reinigungsdienste und Pflegeleistungen im eigenen Haushalt ein.

  • 20 % der Kosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen
  • Maximal anrechenbare Kosten: 20.000 € pro Jahr (max. Steuerermäßigung: 4.000 €)
  • Nur Lohnkosten werden anerkannt — keine Materialkosten
  • Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden sein
  • Zahlung darf nicht bar erfolgen — nur Überweisung gilt

Was ist steuerlich absetzbar?

  • Haushaltshilfe (Reinigung, Kochen, Einkaufen) durch anerkannte Anbieter
  • Alltagsbegleitung und Betreuungsleistungen (§45b-anerkannte Anbieter)
  • Pflegeleistungen im eigenen Haushalt
  • Fahrtkosten des Pflegedienstes (anteilig)
  • Nicht absetzbar: selbst gezahltes Pflegegeld an Angehörige

Pflegepauschbetrag §33b EStG

Pflegende Angehörige können alternativ oder zusätzlich den Pflegepauschbetrag nach §33b EStG geltend machen. Dieser steht zu, wenn Sie einen nahen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher unentgeltlich pflegen — also ohne Pflegegeld dafür zu erhalten.

Außergewöhnliche Belastungen §33 EStG

Pflegeheimkosten und Kosten für Kurzzeitpflege, die aus eigener Tasche gezahlt werden, können als außergewöhnliche Belastungen nach §33 EStG abgesetzt werden — allerdings nur über eine zumutbare Eigenbelastungsgrenze hinaus, die vom Einkommen abhängt.

Rechenbeispiel §35a EStG

💡 Beispiel

Jährliche Kosten für Helping Home (Haushaltshilfe + Betreuung): 6.000 €. Davon anrechenbar nach §35a: 6.000 €. Steuerermäßigung: 20 % × 6.000 € = 1.200 € direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Was brauche ich für die Steuererklärung?

  • Jahresrechnung des Pflegedienstes (Helping Home stellt diese aus)
  • Kontoauszug oder Überweisungsnachweis (keine Barzahlungen!)
  • Eintrag in Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Zeile 5–20)
  • Bei Pflegepauschbetrag: Nachweis des Pflegegrades des Angehörigen

Häufige Fragen

Kann ich §35a EStG und den Pflegepauschbetrag gleichzeitig nutzen?
Ja — beide Regelungen schließen sich nicht aus. §35a EStG bezieht sich auf konkrete Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, der Pflegepauschbetrag ist ein pauschaler Freibetrag für pflegende Angehörige.
Gilt §35a EStG auch für Leistungen aus dem Pflegegeld bezahlte Dienste?
Nein — §35a gilt nur für Ausgaben, die Sie selbst aus eigener Tasche getragen haben. Von der Pflegekasse erstattete Beträge können nicht zusätzlich abgesetzt werden.
Muss der Anbieter (z. B. Helping Home) anerkannt sein?
Für §35a ist keine besondere Anerkennung nötig — es reicht eine ordentliche Rechnung und Überweisung. Für die Abrechnung über die Pflegekasse (§45b) muss der Anbieter als Entlastungsanbieter anerkannt sein.
Wie viel Steuer spare ich durch §35a maximal?
Maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr bei Ausgaben von 20.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bei typischen Pflegekosten von 3.000–8.000 € im Jahr sind 600–1.600 € Steuerersparnis realistisch.
Kann ich auch Kosten für Tagespflege absetzen?
Ja — Kosten für Tagespflege, die Sie selbst tragen (Eigenanteil), können als außergewöhnliche Belastungen nach §33 EStG oder im Rahmen des §35a geltend gemacht werden.
HH

Über den Autor

Helping-Home-Team

Pflegeexperten aus Dinslaken

Das Helping-Home-Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften und Sozialberaterinnen, die täglich Familien in NRW bei allen Fragen rund um häusliche Betreuung und Pflegeleistungen unterstützen.

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Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

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Maria L.

Oberhausen

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