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Ratgeber · Pflegegrad & Leistungen

Pflegegrade 1–5 einfach erklärt

Was bedeutet welcher Pflegegrad – und welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Was sind Pflegegrade?

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (PG 1–5), die die Pflegebedürftigkeit eines Menschen einteilen. Sie ersetzen die früheren drei Pflegestufen. Neu ist, dass nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Einschränkungen gleichwertig berücksichtigt werden – das kommt besonders Demenzkranken zugute.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung

Erste Einschränkungen der Selbstständigkeit. Kein Pflegegeld, aber 125 € Entlastungsbetrag und Zuschuss für Wohnraumanpassung.

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung

Deutliche Einschränkungen im Alltag. Pflegegeld 332 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 761 €/Monat.

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung

Umfangreiche Hilfe nötig. Pflegegeld 573 €/Monat, Sachleistungen bis 1.432 €/Monat.

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung

Weitgehend auf Hilfe angewiesen. Pflegegeld 765 €/Monat, Sachleistungen bis 1.778 €/Monat.

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf

Höchste Pflegebedürftigkeit. Pflegegeld 947 €/Monat, Sachleistungen bis 2.200 €/Monat.

Der Entlastungsbetrag – für alle Pflegegrade

Unabhängig vom Pflegegrad erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Dieser kann für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und andere anerkannte Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bewertet sechs Lebensbereiche mit einem Punktesystem. Je höher der Punktwert (0–100), desto höher der Pflegegrad:

PflegegradPunkte
Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 590 bis 100 Punkte

Pflegegrad zu niedrig? Widerspruch einlegen

Wenn Sie glauben, dass der festgestellte Pflegegrad zu niedrig ist, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband unterstützen.

Entlastungsbetrag jetzt nutzen

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 125 € monatlich für unsere Betreuungsleistungen. Wir beraten Sie kostenlos.

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