Pflegegrad 2 bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland und eröffnet zahlreiche Leistungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Finanzielle Leistungen bei Pflegegrad 2 (2026)
Folgende monatliche Leistungen stehen bei Pflegegrad 2 zur Verfügung: Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige): 332 € / Monat. Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst): bis zu 761 € / Monat. Entlastungsbetrag §45b (z. B. für Betreuungsleistungen von Helping Home): 125 € / Monat.
Was leistet ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 2?
- Körperpflege: Waschen, Ankleiden, Zahnpflege
- Ernährung: Hilfe beim Essen und Trinken
- Mobilität: Aufstehen, Hinlegen, Gehen
- Behandlungspflege: Medikamentengabe, Wundversorgung
- Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigung
Entlastungsbetrag §45b: 125 € für Helping Home
Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Helping Home ist als §45b-Anbieter anerkannt. Die Leistungen umfassen Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung und vieles mehr.
Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort
Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Sie können also Beträge ansparen und dann gezielt einsetzen.
Weitere Ansprüche bei Pflegegrad 2
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 € / Monat (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.)
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 € pro Maßnahme (Haltegriffe, Badumbau)
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € jährlich wenn die Pflegeperson verhindert ist
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.612 € jährlich für stationäre Überbrückung
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 689 € monatlich
Tipp: Viele Familien lassen bis zu 30 % ihrer Leistungsansprüche ungenutzt. Unsere kostenlose Pflegeberatung zeigt Ihnen, wie Sie alle Ansprüche optimal ausschöpfen.
