Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es wird monatlich ausgezahlt, wenn ein Angehöriger die Pflege selbst übernimmt – ohne professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. 2026 gelten neue, erhöhte Beträge.
Pflegegeld 2026: Aktuelle Beträge nach Pflegegrad
Seit Januar 2025 wurden die Pflegegeldbeträge um 4,5 % erhöht. Die aktuellen monatlichen Beträge für 2026 sind: Pflegegrad 2: 332 € / Monat, Pflegegrad 3: 573 € / Monat, Pflegegrad 4: 765 € / Monat, Pflegegrad 5: 947 € / Monat. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, jedoch auf den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich.
Wichtig: Pflegegeld nur bei häuslicher Pflege
Pflegegeld erhalten Sie nur, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer erfolgt. Sobald ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird, entfällt das Pflegegeld anteilig oder vollständig.
Pflegegeld beantragen – so geht's Schritt für Schritt
- 1Pflegegrad beantragen: Zunächst muss ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Begutachtung erfolgt durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung).
- 2Pflegegeld-Antrag stellen: Nach Feststellung des Pflegegrades kann das Pflegegeld formlos bei der Pflegekasse beantragt werden.
- 3Pflegebestätigung: Alle sechs Monate muss ein Beratungsbesuch eines zugelassenen Pflegedienstes (§37.3 SGB XI) nachgewiesen werden.
- 4Auszahlung: Das Pflegegeld wird monatlich rückwirkend zum Ersten des Monats ausgezahlt.
Pflegegeld kombinieren: Was ist erlaubt?
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie nur einen Teil der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Beispiel: Sie nutzen 50 % der Sachleistungen → Sie erhalten 50 % des Pflegegeldes zusätzlich.
Tipp: Mit dem Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von bis zu 125 € monatlich können Sie zusätzlich Betreuungsleistungen finanzieren – unabhängig vom Pflegegeld. Helping Home ist als §45b-Anbieter anerkannt.
