Zum Inhalt springen
Helping Home
Ratgeber Pflege

Ratgeber

Startseite / Ratgeber / Pflegegrad 1 Leistungen
Ratgeber · Pflegegrad 1

Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen mir zu? (2026)

Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld — aber das bedeutet nicht, dass es sich nicht lohnt! Der monatliche Entlastungsbetrag, Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel ergeben zusammen echte Unterstützung.

💡 Das Wichtigste auf einen Blick:

Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Kein Pflegegeld, aber 125 € Entlastungsbetrag monatlich (= 1.500 €/Jahr), Wohnraumanpassung bis 4.000 €, und kostenlose Pflegeberatung. Angehörige können den Entlastungsbetrag für Alltagshilfen nutzen.

Alle Leistungen im Überblick 2026

LeistungBetrag 2026DetailsStatus
Entlastungsbetrag §45b125 € / MonatFür zugelassene Entlastungsleistungen (Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe bei anerkannten Diensten)
Pflegehilfsmittel §40bis 40 € / MonatVerbrauchsmaterialien (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
Wohnraumanpassung §40bis 4.000 € einmaligUmbaumaßnahmen (Haltegriffe, Türverbreiterung, barrierefreies Bad)
Pflegeberatung §7akostenlosIndividuelle Beratung zuhause durch Pflegeberater
Pflegekurse für AngehörigekostenlosSchulungen für pflegende Familienmitglieder
Kurzzeitpflege §42bis 1.774 € / JahrStationäre Kurzzeitpflege (z.B. nach Krankenhausaufenthalt)
Pflegegeld §37Kein Anspruch bei Pflegegrad 1
Ambulante Sachleistungen §36Kein Anspruch bei Pflegegrad 1
Tages- / Nachtpflege §41Kein Anspruch bei Pflegegrad 1 (nur Entlastungsbetrag nutzbar)

Der Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat sinnvoll nutzen

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. 125 € monatlich können angespart werden (bis zu 12 Monate) und für folgende Dienste eingesetzt werden:

Alltagsbegleitung

Spazierengehen, Gespräche, Freizeitaktivitäten, soziale Teilhabe durch anerkannte Betreuungsdienste

Haushaltshilfe

Reinigung, Kochen, Einkaufen — aber nur über zugelassene Anbieter (nicht für private Putzhilfen!)

Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts zur Entlastung der Angehörigen

Betreuungsgruppen

Gruppenangebote für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Demenz

⚠️ Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann NICHT für private Pflegepersonen oder normale Reinigungsunternehmen ohne Pflegezulassung genutzt werden. Der Anbieter muss ausdrücklich nach §45a SGB XI anerkannt sein.

Pflegegrad 1 → Pflegegrad 2: Wann lohnt Höherstufung?

Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie zusätzlich Pflegegeld (332 €/Monat) und ambulante Sachleistungen (761 €/Monat). Die Höherstufung lohnt sich, wenn sich Ihr Pflegebedarf messbar verschlechtert hat:

Deutlich mehr Hilfe bei Körperpflege oder Ernährung notwendig
Neue Einschränkungen bei Mobilität (Stürze, Gehprobleme)
Kognitive Verschlechterung (Vergesslichkeit, Desorientierung)
Zunahme chronischer Erkrankungen oder Schmerzen
Mehr als 12,5 Punkte im Begutachtungsbogen erreichbar

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Bekommt man mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stattdessen erhalten Sie 125 € Entlastungsbetrag monatlich, der nur für zugelassene Entlastungsdienste eingesetzt werden kann.
Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?+
125 € monatlich für anerkannte Dienste nach §45a SGB XI: Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe über zugelassene Anbieter, Tages-/Nachtpflege, Betreuungsgruppen. Nicht für private Helfer oder normale Reinigungsfirmen.
Lohnt sich Pflegegrad 1 wirklich?+
Ja! 1.500 € Entlastungsbetrag pro Jahr, bis 4.000 € Wohnraumanpassung, 40 € monatlich Pflegehilfsmittel, kostenlose Pflegeberatung und mehr. Dazu bevorzugte Einstufung bei einer späteren Höherstufung.
Kann man mit Pflegegrad 1 ins Pflegeheim?+
Ja, aber ohne Pflegekassenleistung für das Heim. Pflegegrad 1 gibt keinen Anspruch auf Zuschüsse für vollstationäre Pflege. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Einrichtungsbetrag.

Kostenlose Beratung zu Ihrem Pflegegrad 1

Wir helfen Ihnen, alle Leistungen auszuschöpfen — und bei Bedarf den Pflegegrad zu erhöhen.

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Beratung

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

Pflegekasse anerkannt

4,9 ★ auf Google

127+ verifizierte Bewertungen

TÜV-geprüft

Qualitätsmanagement

24h Rückmeldung

Garantiert

AnrufenKostenlos beraten lassen
WhatsApp schreiben