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Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 – Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Der Hauptanspruch ist der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat – direkt nutzbar für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.

131 €/Monat §45bHilfsmittel bis 40 €/MoWohnraumanpassung bis 4.000 €

Ihre Kassenleistungen im Überblick

Entlastungsbetrag §45bHauptanspruch
Für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung
131 €/Monat
Pflegegeld §37
Pflegegrad 1 hat keinen Pflegegeld-Anspruch
0 €/Monat
Pflegesachleistungen §36
Pflegegrad 1 hat keinen Sachleistungs-Anspruch
0 €/Monat
Pflegehilfsmittel §40
Verbrauchsprodukte (Einmalhandschuhe, etc.)
bis 40 €/Monat
Wohnraumanpassung §40
Pro Maßnahme, mehrfach nutzbar
bis 4.000 €

Beispielrechnung Pflegegrad 1

Haushaltshilfe 3 × 90 Min./Monat171 €
Pflegekasse übernimmt (§45b)− 131 €
Ihr Eigenanteil40 €

* Beispielwerte. Tatsächliche Kosten je nach Leistungsumfang. §45b-Guthaben nicht übertragbar auf Folgemonat.

Höherstufung möglich? Wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat, lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad 2. Mit PG2 steigen die Leistungen auf bis zu 761 €/Monat Sachleistungen plus 347 €/Monat Pflegegeld. Höherstufung beantragen →

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 1?+
Der Hauptanspruch ist der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach §45b SGB XI für anerkannte Alltagsbegleitungs- und Haushaltshilfeleistungen bei zugelassenen Anbietern wie Helping Home. Zusätzlich: Pflegehilfsmittel bis 40 €/Monat, Wohnraumanpassung bis 4.000 €, kostenlose Pflegeberatung.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Nein. Pflegegeld (§37) und ambulante Pflegesachleistungen (§36) sind erst ab Pflegegrad 2 zugänglich. Pflegegrad 1 berechtigt ausschließlich zum Entlastungsbetrag §45b.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe nutzen?+
Ja! Anerkannte Haushaltshilfedienste nach §45a SGB XI können mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden. Helping Home ist anerkannter §45b-Anbieter – Sie können die 131 €/Monat direkt bei uns einsetzen.
Kann ich mit Pflegegrad 1 Verhinderungspflege beantragen?+
Nein. Verhinderungspflege (§39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) sind erst ab Pflegegrad 2 zugänglich.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?+
Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende – ABER: der Entlastungsbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden. Maximal 12 Monatsbeiträge = 1.572 € angespart möglich.
Wie beantrage ich Pflegegrad 1?+
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an (Nummer auf der Gesundheitskarte). Ein MDK-Gutachter kommt dann nach Hause. Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Vorbereitung des Begutachtungsgesprächs.

Andere Pflegegrade

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