
Ratgeber
Was zahlt die Krankenkasse für Pflege? Alle Leistungen 2026
Krankenkasse und Pflegekasse — das sind zwei verschiedene Töpfe. Viele Pflegebedürftige und Angehörige verschenken Leistungsansprüche, weil sie nicht wissen, was die Krankenkasse (zusätzlich) übernimmt.
Krankenkasse vs. Pflegekasse: Was zahlt wer?
💡 Grundprinzip:
Die Krankenkasse (GKV) zahlt medizinisch notwendige Behandlungsleistungen — auch ohne Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Leistungen für denPflegealltag (Körperpflege, Mobilisation) — nur bei anerkanntem Pflegegrad. Beide Töpfe können gleichzeitig genutzt werden!
- ✓ Behandlungspflege §37 SGB V
- ✓ Haushaltshilfe §38 SGB V
- ✓ Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator…)
- ✓ SAPV (Palliativ) §37b SGB V
- ✓ Reha & Krankenhausbehandlung
- ✓ Pflegesachleistungen §36 (ab PG 2)
- ✓ Pflegegeld §37 (ab PG 2)
- ✓ Entlastungsbetrag §45b (ab PG 1)
- ✓ Verhinderungspflege §39+§42
- ✓ Technische Pflegehilfsmittel §40
Krankenkassen-Leistungen bei Pflege im Detail
Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)
Zahler: Krankenkasse- ✓Verbandswechsel, Wundversorgung
- ✓Insulininjektionen, Medikamentengabe
- ✓Katheterpflege, Stomapflege
- ✓Inhalationsbehandlung
- ✓Magensondenpflege
- ✓Subkutane Injektionen (Heparin etc.)
ℹ️ Ärztliche Verordnung erforderlich — auch OHNE Pflegegrad!
Haushaltshilfe nach Krankheit/OP
Zahler: Krankenkasse- ✓Einkaufen, Kochen, Reinigung
- ✓Kinderbetreuung (Kinder < 12 J.)
- ✓Begleitung pflegebedürftiger Angehöriger
ℹ️ Voraussetzung: Kinder < 12 J. ODER pflegebedürftige Person im Haushalt + niemand anderes kann übernehmen.
Pflegehilfsmittel & Medizinprodukte
Zahler: Krankenkasse- ✓Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen
- ✓Pflegebetten, Anti-Dekubitus-Matratzen
- ✓Inhalationsgeräte, Sauerstoffgeräte
- ✓Inkontinenzmaterial (Monatspauschale bis ca. 36 €)
- ✓Haltegriffe, Badewannensitze
ℹ️ Eigenanteil: 10 %, mind. 5 €, max. 10 € pro Hilfsmittel. Verbrauchsgüter: 10 % bis max. 15 €/Mo.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Zahler: Krankenkasse- ✓Palliativmedizinische Begleitung zuhause
- ✓Schmerztherapie in den letzten Lebenswochen
- ✓Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft
ℹ️ Bei unheilbarer Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Kostenfreie Leistung — kein Eigenanteil.
Zusätzlich: Pflegekassen-Leistungen (bei Pflegegrad)
Bei anerkanntem Pflegegrad kommen noch diese Leistungen der Pflegekasse dazu — die Krankenkassen-Leistungen oben werden NICHT angerechnet:
| § Paragraph | Leistung | Betrag / Details |
|---|---|---|
| §36 | Pflegesachleistungen | Ab PG 2: 761–2.200 €/Mo für Pflegedienst |
| §37 | Pflegegeld | Ab PG 2: 332–946 €/Mo bei Pflege durch Angehörige |
| §39+§42 | Verhinderungspflege 2026 | 3.539 €/Jahr kombiniert |
| §45b | Entlastungsbetrag | 131 €/Mo schon ab PG 1 |
| §40 | Pflegehilfsmittel (technisch) | 40 €/Mo für Verbrauchsmaterial |
| §45a | Beratung & Schulung Angehörige | Kostenlose Pflegekurse für Familien |
Praxis-Tipps: So holen Sie das Maximum heraus
Gleichzeitig beantragen
Beantragen Sie parallel bei Kranken- und Pflegekasse. Die Töpfe sind getrennt — Sie können beide voll ausschöpfen.
Ärztliche Verordnung für §37 einholen
Häusliche Krankenpflege (§37) setzt eine ärztliche Verordnung voraus. Fragen Sie proaktiv beim Arzt oder bei der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Hilfsmittel nicht selbst kaufen
Kaufen Sie Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett) nie auf eigene Kosten. Erst Verordnung vom Arzt holen, dann beim Sanitätshaus mit Kassenzulassung bestellen.
Pflegegrad beantragen
Ohne Pflegegrad entgehen Ihnen die Pflegekassen-Leistungen komplett. Schon Pflegegrad 1 bringt 131 €/Mo + Beratungsanspruch. Jetzt Antrag stellen!
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kranken- und Pflegekasse?+
Zahlt die Krankenkasse auch ohne Pflegegrad?+
Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?+
Wie beantrage ich §37 häusliche Krankenpflege?+
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