
Ratgeber
Haushaltshilfe nach OP: Wer zahlt und wie Sie den Antrag stellen
Nach einer Operation ist der Haushalt oft wochenlang nicht zu bewältigen. In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe — aber nicht jeder weiß das.
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe nach §38 SGB V, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Medizinische Notwendigkeit
Krankenhausaufenthalt, ambulante OP, Reha oder schwere Erkrankung — die Haushaltsführung muss medizinisch unmöglich sein.
Kinder oder Pflegebedürftige im Haushalt
Im Haushalt leben Kinder unter 12 Jahren ODER eine pflegebedürftige Person (Pflegegrad 1–5), die auf Unterstützung angewiesen ist.
Keine andere Person kann einspringen
Partner, Angehörige oder andere Haushaltsmitglieder können den Haushalt nicht übernehmen (z.B. weil sie berufstätig sind).
💡 Gut zu wissen:
Viele Patienten kennen diesen Anspruch nicht. Fragen Sie beim Arzt vor dem Krankenhausaufenthalt oder bei der Entlassung aktiv danach — der Sozialdienst im Krankenhaus hilft bei der Beantragung.
Was zahlt die Krankenkasse?
Haushaltshilfe nach OP beantragen — Schritt für Schritt
Arzt informieren
Sprechen Sie vor oder nach der OP mit Ihrem Arzt. Er stellt eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe aus.
Krankenkasse kontaktieren
Mit der Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Die meisten Kassen haben eine direkte Hotline für Haushaltshilfe.
Anbieter auswählen
Die Kasse genehmigt und nennt anerkannte Anbieter. Helping Home ist für viele Kassen als Haushaltshilfe-Anbieter anerkannt.
Einsatz beginnen
Nach Genehmigung beginnt die Haushaltshilfe — oft innerhalb weniger Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe nach einer OP?+
Wie lange bekommt man Haushaltshilfe nach einer OP?+
Was tun ohne Kinder im Haushalt nach einer OP?+
Kann Helping Home als Haushaltshilfe nach §38 SGB V abrechnen?+
Haushaltshilfe nach OP anfragen
Wir helfen bei der Beantragung und stehen schnell bereit. Kostenlose Beratung.
Kostenlose Beratung
Fragen zu Ihrer Situation?
Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.