Ein Schlaganfall trifft Betroffene und Familien oft ohne Vorwarnung. Die erste Zeit danach ist geprägt von Unsicherheit: Wie geht es weiter? Was muss jetzt organisiert werden? Welche Unterstützung gibt es? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten nächsten Schritte.
Die erste Phase nach dem Schlaganfall
Direkt nach dem Schlaganfall folgt in der Regel ein Krankenhausaufenthalt, anschließend häufig eine stationäre Rehabilitation (Reha) über mehrere Wochen. Schon während der Reha sollten Angehörige die häusliche Rückkehr vorbereiten: Wohnraumanpassung, Pflege organisieren, Pflegegrad beantragen.
⏱️ Pflegegrad so früh wie möglich beantragen
Beantragen Sie den Pflegegrad bereits während der Reha oder des Krankenhausaufenthalts — das Antrags-Datum ist entscheidend. Rückwirkende Leistungen gibt es nicht. Rufen Sie uns an: 02064 – 399 52 99.
Pflege zuhause oder im Pflegeheim?
Viele Schlaganfall-Betroffene wünschen sich, so lange wie möglich zuhause zu leben. Ob das möglich ist, hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigungen ab. Häufige Folgen eines Schlaganfalls: halbseitige Lähmung (Hemiplegie), Sprach- und Kommunikationsprobleme (Aphasie), Schluckstörungen, kognitive Einschränkungen und Depression. Ein professioneller Pflegedienst kann in vielen Fällen helfen, zuhause zu bleiben.
Pflegegrad nach Schlaganfall beantragen
- Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen — telefonisch oder schriftlich
- MDK-Gutachter kommt zum Hausbesuch (oder in die Reha-Einrichtung)
- Je nach Beeinträchtigungen: Pflegegrad 2 bis 5 möglich
- Nach schweren Schlaganfällen oft direkt Pflegegrad 3 oder höher
- Bei zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen
Welche Hilfen gibt es?
- Pflegesachleistungen (§36 SGB XI): professionelle Pflegedienste bis 2.200 €/Mo. bei PG5
- Pflegegeld (§37 SGB XI): für pflegende Angehörige
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis 3.539 €/Jahr wenn Hauptpflegeperson verhindert
- Wohnraumanpassung (§40 SGB XI): bis 4.000 € je Maßnahme (z. B. Rollstuhlrampe, Haltegriffe)
- Hilfsmittel (§40 SGB XI): Rollstuhl, Pflegebett, Badewannenlifter etc.
- Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): 131 €/Mo. für Betreuungsleistungen
Helping Home bei Schlaganfall-Betreuung
Helping Home unterstützt Schlaganfall-Betroffene und ihre Familien in Dinslaken und der Region bei der Organisation der häuslichen Pflege. Wir helfen beim Pflegegrad-Antrag, übernehmen Alltagsbetreuung und Haushaltshilfe und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
