
Ratgeber
Pflegeberatung: Kostenlos nach §7a SGB XI 2026
Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung — bezahlt von der Pflegekasse. Hier erfahren Sie, was Sie in der Beratung erwarten können und wie Sie den Termin vereinbaren.
⚖️ §7a SGB XI — Ihr gesetzlicher Anspruch
„Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, sowie pflegende Angehörige haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin." — Die Beratung ist kostenlos und kommt zu Ihnen nach Hause.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung?
| Personengruppe | Details | Kostenlos |
|---|---|---|
| Pflegebedürftige mit Pflegegrad | Pflegegrad 1–5, alle Krankenkassen | ✓ |
| Angehörige von Pflegebedürftigen | Ehepartner, Kinder, Geschwister | ✓ |
| Menschen mit drohendem Pflegebedarf | Noch kein Pflegegrad, aber absehbarer Bedarf | ✓ |
| Menschen ohne Pflegeversicherung | z.B. Selbstständige ohne Absicherung | ✗ |
Was wird in der Pflegeberatung besprochen?
Pflegegrad prüfen & optimieren
Haben Sie den richtigen Pflegegrad? Wir analysieren, ob eine Höherstufung sinnvoll ist und wie Sie den Antrag stellen.
Leistungsansprüche ausschöpfen
Pflegegeld, Sachleistungen, §45b-Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege — was steht Ihnen zu und wie beantragen Sie es?
Versorgung zuhause planen
Welcher ambulante Pflegedienst ist geeignet? Wie kombinieren Sie Pflegegeld und Sachleistungen optimal?
Wohnraumanpassung & Hilfsmittel
Welche Umbaumaßnahmen sind sinnvoll? Wie beantragen Sie Hilfsmittel, und wer zahlt dafür?
Angehörige entlasten
Wie können Sie pflegende Familienangehörige entlasten? Welche Auszeitmöglichkeiten gibt es?
Vollmachten & Vorsorge
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung — was brauchen Sie und wie erstellen Sie diese Dokumente?
Ablauf: So läuft eine Pflegeberatung ab
Beratungsbedarf erkennen
Neuer Pflegegrad, Fragen zu Leistungen, Verschlechterung des Zustands oder Überforderung der Angehörigen — das sind typische Anlässe.
Pflegeberater kontaktieren
Direkt bei Ihrer Pflegekasse anfragen, einen Pflegestützpunkt kontaktieren, oder uns anrufen — wir vermitteln schnell.
Termin vereinbaren (auch Hausbesuch)
Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zuhause statt — bequem, ohne Anfahrt, mit ausreichend Zeit.
Individuelle Beratung
Der Pflegeberater analysiert Ihre Situation, erklärt alle relevanten Leistungen und hilft beim Ausfüllen von Formularen.
Versorgungsplan erhalten
Sie erhalten einen schriftlichen individuellen Versorgungsplan — ein Dokument das Ihre Ansprüche und nächsten Schritte festhält.
Pflichtberatung: Wann ist sie vorgeschrieben?
In bestimmten Fällen ist die Pflegeberatung laut §37 Abs. 3 SGB XI Pflicht, um das Pflegegeld weiter zu erhalten:
- • Pflegegrad 2 + 3: Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr
- • Pflegegrad 4 + 5: Beratungsbesuch einmal pro Quartal
- • Pflegegrad 1: Beratungsbesuch auf eigenen Wunsch (keine Pflicht)
⚠️ Achtung: Wird der Beratungsbesuch nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung?+
Was kostet eine Pflegeberatung?+
Muss ich die Pflegeberatung bei meiner Pflegekasse machen?+
Wie oft kann ich Pflegeberatung in Anspruch nehmen?+
Was ist ein Versorgungsplan?+
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Wir beraten Sie persönlich — zuhause oder telefonisch. Kostenlos nach §7a SGB XI.
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Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.