Pflegegeld: Geld für selbst organisierte Pflege
Wer einen Pflegebedürftigen zuhause betreut, kann Pflegegeld beantragen (§37 SGB XI). Es beträgt je nach Pflegegrad zwischen 332 € (PG 2) und 901 € (PG 5) monatlich und wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt – ohne Zweckbindung.
Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege auf Kassenkosten
Wer einen ambulanten Pflegedienst einsetzt, erhält Sachleistungen (§36 SGB XI) zwischen 724 € (PG 2) und 2.095 € (PG 5) monatlich. Sachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden (Kombinationsleistung §38 SGB XI).
§45b Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für Alltagshilfen
Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro für anerkannte Entlastungsleistungen – zum Beispiel Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung. Dieser Betrag verfällt am Jahresende, kann aber bis zu drei Monate ins nächste Jahr übertragen werden.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege (§39 SGB XI, bis 1.612 €/Jahr) tritt ein, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Kurzzeitpflege (§42 SGB XI, bis 1.774 €/Jahr) ermöglicht vorübergehende stationäre Versorgung. Beide Leistungen können kombiniert und aufgestockt werden.
§45b Entlastungsbetrag für unsere Leistungen nutzen
Helping Home ist als anerkannter Entlastungsdienstleister zugelassen. Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag von 125 €/Monat für unsere Betreuungsleistungen.
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