Zum Inhalt springen
Ratgeber Pflege

Ratgeber

Startseite / Ratgeber / Pflege finanzieren
Ratgeber · Finanzierung & Leistungen

Pflege finanzieren 2026: Alle Leistungen im Überblick

Häusliche Pflege muss nicht unbezahlbar sein. Die Pflegeversicherung stellt je nach Pflegegrad erhebliche Mittel bereit — Pflegegeld, Sachleistungen, §45b und Verhinderungspflege können klug kombiniert werden.

125 €
§45b immer zusätzlich
bis 2.299 €
Sachleistungen PG 5
1.685 €
Verhinderungspflege/Jahr

Alle Kassenleistungen 2026 nach Pflegegrad

PflegegradPflegegeldSachleistungen§45b
PG 1125 €
PG 2332 €bis 796 €125 €
PG 3573 €bis 1.497 €125 €
PG 4765 €bis 1.859 €125 €
PG 5947 €bis 2.299 €125 €

+ Verhinderungspflege: 1.685 €/Jahr (ab PG 2) · Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr (ab PG 2)

Was bedeutet was?

Pflegegeld (§37 SGB XI)
Wird ausgezahlt, wenn Pflege durch Angehörige oder selbst organisierte Personen erbracht wird. Kein Zweck gebunden — der Pflegebedürftige kann es an die pflegende Person weitergeben. Ab Pflegegrad 2.
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI)
Finanzieren professionelle ambulante Pflegedienste direkt. Für körperbezogene Pflege, Hilfen bei Selbstversorgung, Gestaltung des Alltags. Ab Pflegegrad 2.
Kombinationsleistung (§38 SGB XI)
Sachleistungen + Pflegegeld gleichzeitig — wenn Sie nur teilweise auf professionelle Dienste setzen. Bei 50% Sachleistungen: 50 % Pflegegeld. §45b immer zusätzlich.
§45b Entlastungsbetrag
125 €/Monat ab Pflegegrad 1 — zusätzlich zu allen anderen Leistungen. Für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung. Ansparbar bis 30. Juni Folgejahr.
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Bis 1.685 €/Jahr wenn die Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit). Für professionelle oder private Ersatzpflegepersonen. Ab Pflegegrad 2.

Häufige Fragen zur Pflegefinanzierung

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?+
Pflegegeld (332–947 €/Monat) bei selbst organisierter Pflege durch Angehörige — ohne Zweckbindung. Sachleistungen (bis 2.299 €/Monat) für professionelle Pflegedienste — direkt abgerechnet. Beide kombinierbar (Kombileistung §38). §45b immer zusätzlich nutzbar.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig nutzen?+
Ja, Kombinationsleistung §38: Bei 50% Sachleistungsnutzung → 50% Pflegegeld. §45b (125 €/Monat) ist immer zusätzlich und unabhängig nutzbar.
Wie viel bekommt man monatlich von der Pflegekasse?+
Pflegegrad 3 Beispiel: 1.497 € Sachleistungen + 125 € §45b = 1.622 €/Monat. Bei Kombileistung 50/50: 748 € Sachleistungen + 287 € Pflegegeld + 125 § 45b = 1.160 €. Zusätzlich Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr) und Kurzzeitpflege (1.774 €/Jahr).

Kostenlose Beratung zu allen Leistungen

Wir erklären Ihnen, welche Kassenleistungen Sie nutzen können und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. §45a-anerkannt · 17 NRW-Städte.

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Beratung

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

AnrufenWhatsAppBeraten lassen