§45b SGB XI: Bis zu 131 €/Monat über Pflegekasse finanzierbar Jetzt informieren →
Ratgeber Pflege

Ratgeber

Pflegende Angehörige entlasten – bevor die Kraft ausgeht

Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland werden zuhause von Angehörigen gepflegt. Diese Menschen – oft Ehepartner, Töchter oder Söhne – leisten täglich Außergewöhnliches. Doch die Belastung hat Grenzen: Burn-out, körperliche Erschöpfung und soziale Isolation sind häufige Folgen. Rechtzeitige Entlastung schützt nicht nur die pflegenden Angehörigen, sondern auch die Qualität der Pflege.

Woran erkenne ich Überlastung?

Chronische Erschöpfung, Reizbarkeit, Schlafprobleme, sozialer Rückzug und das Gefühl, nie eine Pause zu haben, sind deutliche Warnsignale. Viele pflegende Angehörige stellen die eigenen Bedürfnisse konsequent zurück – aus Pflichtgefühl, Liebe oder weil keine Alternativen sichtbar sind. Wer sich selbst nicht mehr versorgen kann, kann auch für andere nicht gut sorgen.

Verhinderungspflege – Urlaub für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2–5 zuhause pflegt, hat Anspruch auf Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € jährlich, wenn die Pflegeperson verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Diese Leistung kann für professionelle Betreuungsdienste, aber auch für private Ersatzpflegepersonen eingesetzt werden. Durch Umwidmung von Kurzzeitpflegemitteln kann der Betrag auf bis zu 3.224 € erhöht werden.

Der Entlastungsbetrag als regelmäßige Entlastung

Schon ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 € Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zur Verfügung. Dieser Betrag ist ausdrücklich dafür gedacht, pflegende Angehörige regelmäßig zu entlasten – etwa durch stundenweise Betreuung durch professionelle Alltagsbegleiter. So entsteht regelmäßig Zeit für eigene Bedürfnisse, Erledigungen oder einfach Erholung.

Wichtig: Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden. Wer den Entlastungsbetrag nicht nutzt, verliert ihn.

Tages- und Nachtpflege als regelmälige Auszeit

Tagespflegeeinrichtungen nehmen pflegebedürftige Menschen tagsüber auf und bieten Aktivierung, Betreuung und Verpflegung. Das gibt pflegenden Angehörigen Zeit für Beruf, eigene Erledigungen oder Erholung. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung bezuschusst und können mit anderen Leistungen kombiniert werden.

Beratung und Selbsthilfe für Angehörige

Pflegestützpunkte in ganz NRW bieten kostenlose Beratung zu Leistungen, Finanzierung und Entlastungsmöglichkeiten. Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige ermöglichen den Austausch mit Menschen in ähnlicher Situation – und lindern das oft belastende Gefühl der Einsamkeit. Auch psychologische Beratung kann sinnvoll sein.

Wie Helping Home entlastet

Unsere Alltagsbegleiter und Seniorenbetreuer übernehmen stundenweise die Betreuung – sodass Sie als pflegender Angehöriger zuverlässig Zeit für sich gewinnen. Die Leistung ist nach §45a SGB XI anerkannt und über den §45b Entlastungsbetrag (125 €/Monat) finanzierbar. So entsteht Entlastung ohne zusätzliche Kosten.

Helping Home – Entlastung für pflegende Angehörige

Stundenweise Betreuung, damit Sie als Angehöriger Zeit für sich haben. Finanzierbar über den Entlastungsbetrag – kostenlose Erstberatung inklusive.

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4,9 von 5 Sternen

Aus über 127 Bewertungen von betreuten Familien in NRW

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

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Sabine K.

Dinslaken

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

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Thomas W.

Duisburg

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

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Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

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