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Ratgeber · Entlassung & Übergang

Nach dem Krankenhaus: Was tun bei Pflegebedarf?

Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist oft der Moment, in dem Pflegebedarf erstmals bewusst wird. Die ersten Tage sind entscheidend — und es gibt viel zu organisieren. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Wichtig: Pflegegrad-Antrag sofort stellen — er gilt rückwirkend ab Antragsdatum, nicht ab dem Gutachtertermin. Jeder verlorene Tag bedeutet entgangene Leistungen.

Der 7-Schritte-Plan nach dem Krankenhaus

1

Sozialdienst im Krankenhaus kontaktieren

Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst — er koordiniert die Entlassung, hilft beim Pflegegrad-Antrag und vermittelt Kurzzeitpflege oder Reha.

⏰ Zeitpunkt: Sofort, bei Aufnahme oder sobald klar ist, dass Pflegebedarf entsteht

2

Pflegegrad beantragen

Antrag telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse (Krankenkasse) stellen. Gilt ab Antragsdatum. Den Pflegegrad-Selbsttest vorab ausfüllen, um gut vorbereitet zu sein.

⏰ Zeitpunkt: So früh wie möglich — noch während des Krankenhausaufenthalts

3

Überbrückung durch Kurzzeitpflege prüfen

Wenn die häusliche Pflege noch nicht gesichert ist: Kurzzeitpflegeplatz suchen. Pflegekasse zahlt bis zu 1.774 €/Jahr. Sozialdienst kann Einrichtungen vermitteln.

⏰ Zeitpunkt: Parallel zum Pflegegrad-Antrag

4

Ambulanten Pflegedienst beauftragen

Mehrere Pflegedienste anfragen, Kostenvoranschläge einholen. Guter Pflegedienst kann auch kurzfristig einspringen. Kosten werden aus Pflegesachleistungen bezahlt.

⏰ Zeitpunkt: Vor der Entlassung — mindestens 3 Tage Vorlauf

5

Hilfsmittel verordnen lassen

Hausarzt oder Krankenhausarzt verordnet: Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Toilettenstuhl, Badehilfen. Krankenkasse übernimmt die Kosten (ggf. mit kleiner Zuzahlung).

⏰ Zeitpunkt: Vom Krankenhausarzt beim Entlassungsgespräch

6

Wohnung auf Pflegebedarf anpassen

Rutschfeste Unterlagen, Haltegriffe im Bad, freigeräumte Wege. Größere Umbauten (Rampe, barrierefreies Bad) werden durch §40 SGB XI mit bis zu 4.000 € gefördert.

⏰ Zeitpunkt: Vor der Entlassung oder in den ersten Tagen

7

Entlassungsbrief lesen & Arzttermine vereinbaren

Entlassungsbrief sorgfältig lesen: Diagnosen, Medikamente, Nachsorgetermine. Hausarzt unmittelbar nach Entlassung aufsuchen und Medikamentenliste aktualisieren.

⏰ Zeitpunkt: Am Entlassungstag

Leistungen, die sofort nach Antrag greifen

Pflegesachleistungen
ab 761 €/Monat (PG 2)
für ambulanten Pflegedienst
Pflegegeld
ab 332 €/Monat (PG 2)
wenn Angehörige pflegen
Kurzzeitpflege
bis 1.774 €/Jahr
Überbrückung nach Krankenhaus
Entlastungsbetrag
125 €/Monat
ab PG 1 für Entlastungsangebote
Wohnraumanpassung
bis 4.000 € je Maßnahme
§40 SGB XI, bis 4× pro Haushalt
Pflegehilfsmittel
40 €/Monat
Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe

Häufige Fragen nach dem Krankenhaus

Was tun, wenn niemand die Pflege übernehmen kann?+
Kontaktieren Sie sofort den Sozialdienst des Krankenhauses und parallel den ambulanten Pflegedienst. Als Überbrückung ist Kurzzeitpflege möglich. Auch Helping Home kann kurzfristig einspringen — rufen Sie uns an.
Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen?+
Nein — rückwirkend ist kein Pflegegrad möglich. Er gilt ab dem Tag des Antrags. Deshalb: Antrag so früh wie möglich stellen, auch wenn der Pflegebedarf noch nicht eindeutig ist.
Muss ich nach dem Krankenhaus in ein Pflegeheim?+
Nein. Ambulante Pflege zuhause ist in den meisten Fällen möglich und oft günstiger. Mit Pflegesachleistungen + Tagespflege + Entlastungsbetrag kann die häusliche Versorgung sehr gut finanziert werden.
Was bezahlt die Krankenkasse nach dem Krankenhaus?+
Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V) kann vom Hausarzt für max. 4 Wochen verordnet werden — sie wird von der Krankenkasse übernommen. Danach greift die Pflegeversicherung. Auch Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett) werden von der Krankenkasse bezahlt.

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