Zum Inhalt springen
Helping Home
Ratgeber Pflege

Ratgeber

Startseite / Ratgeber / Nach dem Krankenhaus: Was tun?
Ratgeber · Entlassung & Übergang

Nach dem Krankenhaus: Was tun bei Pflegebedarf?

Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist oft der Moment, in dem Pflegebedarf erstmals bewusst wird. Die ersten Tage sind entscheidend — und es gibt viel zu organisieren. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Wichtig: Pflegegrad-Antrag sofort stellen — er gilt rückwirkend ab Antragsdatum, nicht ab dem Gutachtertermin. Jeder verlorene Tag bedeutet entgangene Leistungen.

Der 7-Schritte-Plan nach dem Krankenhaus

1

Sozialdienst im Krankenhaus kontaktieren

Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst — er koordiniert die Entlassung, hilft beim Pflegegrad-Antrag und vermittelt Kurzzeitpflege oder Reha.

⏰ Zeitpunkt: Sofort, bei Aufnahme oder sobald klar ist, dass Pflegebedarf entsteht

2

Pflegegrad beantragen

Antrag telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse (Krankenkasse) stellen. Gilt ab Antragsdatum. Den Pflegegrad-Selbsttest vorab ausfüllen, um gut vorbereitet zu sein.

⏰ Zeitpunkt: So früh wie möglich — noch während des Krankenhausaufenthalts

3

Überbrückung durch Kurzzeitpflege prüfen

Wenn die häusliche Pflege noch nicht gesichert ist: Kurzzeitpflegeplatz suchen. Pflegekasse zahlt bis zu 1.774 €/Jahr. Sozialdienst kann Einrichtungen vermitteln.

⏰ Zeitpunkt: Parallel zum Pflegegrad-Antrag

4

Ambulanten Pflegedienst beauftragen

Mehrere Pflegedienste anfragen, Kostenvoranschläge einholen. Guter Pflegedienst kann auch kurzfristig einspringen. Kosten werden aus Pflegesachleistungen bezahlt.

⏰ Zeitpunkt: Vor der Entlassung — mindestens 3 Tage Vorlauf

5

Hilfsmittel verordnen lassen

Hausarzt oder Krankenhausarzt verordnet: Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Toilettenstuhl, Badehilfen. Krankenkasse übernimmt die Kosten (ggf. mit kleiner Zuzahlung).

⏰ Zeitpunkt: Vom Krankenhausarzt beim Entlassungsgespräch

6

Wohnung auf Pflegebedarf anpassen

Rutschfeste Unterlagen, Haltegriffe im Bad, freigeräumte Wege. Größere Umbauten (Rampe, barrierefreies Bad) werden durch §40 SGB XI mit bis zu 4.000 € gefördert.

⏰ Zeitpunkt: Vor der Entlassung oder in den ersten Tagen

7

Entlassungsbrief lesen & Arzttermine vereinbaren

Entlassungsbrief sorgfältig lesen: Diagnosen, Medikamente, Nachsorgetermine. Hausarzt unmittelbar nach Entlassung aufsuchen und Medikamentenliste aktualisieren.

⏰ Zeitpunkt: Am Entlassungstag

Leistungen, die sofort nach Antrag greifen

Pflegesachleistungen
ab 761 €/Monat (PG 2)
für ambulanten Pflegedienst
Pflegegeld
ab 332 €/Monat (PG 2)
wenn Angehörige pflegen
Kurzzeitpflege
bis 1.774 €/Jahr
Überbrückung nach Krankenhaus
Entlastungsbetrag
125 €/Monat
ab PG 1 für Entlastungsangebote
Wohnraumanpassung
bis 4.000 € je Maßnahme
§40 SGB XI, bis 4× pro Haushalt
Pflegehilfsmittel
40 €/Monat
Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe

Häufige Fragen nach dem Krankenhaus

Was tun, wenn niemand die Pflege übernehmen kann?+
Kontaktieren Sie sofort den Sozialdienst des Krankenhauses und parallel den ambulanten Pflegedienst. Als Überbrückung ist Kurzzeitpflege möglich. Auch Helping Home kann kurzfristig einspringen — rufen Sie uns an.
Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen?+
Nein — rückwirkend ist kein Pflegegrad möglich. Er gilt ab dem Tag des Antrags. Deshalb: Antrag so früh wie möglich stellen, auch wenn der Pflegebedarf noch nicht eindeutig ist.
Muss ich nach dem Krankenhaus in ein Pflegeheim?+
Nein. Ambulante Pflege zuhause ist in den meisten Fällen möglich und oft günstiger. Mit Pflegesachleistungen + Tagespflege + Entlastungsbetrag kann die häusliche Versorgung sehr gut finanziert werden.
Was bezahlt die Krankenkasse nach dem Krankenhaus?+
Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V) kann vom Hausarzt für max. 4 Wochen verordnet werden — sie wird von der Krankenkasse übernommen. Danach greift die Pflegeversicherung. Auch Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett) werden von der Krankenkasse bezahlt.

Wir helfen — auch kurzfristig nach dem Krankenhaus

Jetzt Beratung anfragen. Wir melden uns innerhalb von 2 Stunden zurück.

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Beratung

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

Pflegekasse anerkannt

4,9 ★ auf Google

127+ verifizierte Bewertungen

TÜV-geprüft

Qualitätsmanagement

24h Rückmeldung

Garantiert

AnrufenKostenlos beraten lassen
WhatsApp schreiben