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Ratgeber · Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege Kosten 2026: Was zahlt die Pflegekasse?

Kurzzeitpflege ist ideal nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. 2026 zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 € pro Jahr — durch Kombination mit Verhinderungspflege sogar bis zu 3.459 €.

1.774 €
Kassen-Budget
pro Kalenderjahr
3.459 €
Max. mit VP
durch Kombination
8 Wochen
Max. Dauer
pro Kalenderjahr

Wann wird Kurzzeitpflege eingesetzt?

Nach Krankenhausaufenthalt
Überbrückung bis die häusliche Pflege gesichert ist oder die Person wieder fit genug ist.
Urlaub der Pflegeperson
Als Alternative zur Verhinderungspflege, wenn ein stationärer Aufenthalt sinnvoller ist.
Pflegenotfall
Wenn die Pflegeperson plötzlich krank wird oder ausfällt.
Übergangspflege
Zwischen zwei Versorgungssituationen (z.B. nach OP bis zum Heimeinzug).

Eigenanteil: Was bleibt selbst zu zahlen?

Das Kassenzuschuss (1.774 €/Jahr) deckt nur den pflegebedingten Teil. Der Eigenanteil setzt sich aus:

KostenpostenRichtwertHinweis
Pflegebedingter Eigenanteileinheitlich je EinrichtungSeit 2022 gleich für alle PG
Investitionskosten10–25 € / Taggesetzlich geregelt je Bundesland
Unterkunft & Verpflegung25–40 € / TagHotelkosten der Einrichtung
Ausbildungsumlage5–15 € / Taggesetzlich verpflichtend
💡 Tipp: Sozialamt kann bei Bedürftigkeit den Eigenanteil übernehmen (§19 SGB XII). Erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Gemeinde.

Kombination: Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege

Übertragung VP → KZP (für mehr Kurzzeitpflege)

Das nicht genutzte Verhinderungspflegebudget (bis zu 1.685 €) kann vollständig auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. So stehen bis zu 3.459 € für Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Übertragung KZP → VP (für mehr Verhinderungspflege)

Bis zu 50 % des nicht genutzten Kurzzeitpflegebudgets (max. 887 €) kann auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Verhinderungspflege-Gesamtbudget: max. 3.386 €.

Schritt für Schritt zur Kurzzeitpflege

1

Pflegegrad prüfen: Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege (§42 SGB XI).

2

Kurzzeitpflegeeinrichtung suchen und Verfügbarkeit abklären — oft Engpässe, früh anfragen!

3

Kostenvoranschlag von der Einrichtung anfordern und mit Kassenzuschuss verrechnen.

4

Antrag bei der Pflegekasse stellen (oder informieren lassen — oft reicht eine Meldung).

5

Einzug: Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab; Sie zahlen nur den Eigenanteil.

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Was kostet Kurzzeitpflege 2026?+
80–150 € pro Tag brutto. Die Pflegekasse zahlt jährlich bis zu 1.774 €. Der Eigenanteil umfasst Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung (ca. 40–80 €/Tag je Einrichtung).
Wie lange kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?+
Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Das Budget ist an das Kalenderjahr gebunden und nicht übertragbar (außer VP-Kombination).
Bekomme ich Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?+
Ja, aber nur 50 % des normalen Pflegegeldes. Bei PG3 (573 €/Monat) wären das 286,50 € während der Kurzzeitpflege.
Was wenn mein Kurzzeitpflege-Budget nicht reicht?+
Sie können das nicht genutzte Verhinderungspflegebudget übertragen (bis zu 1.685 €), sodass insgesamt bis zu 3.459 € zur Verfügung stehen. Darüber hinaus zahlen Sie den Eigenanteil selbst.

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Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

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Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

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Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

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Maria L.

Oberhausen

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