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Ratgeber · Atemwegserkrankung

COPD im Alter: Pflege, Alltag und Finanzierung

COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung) ist eine der häufigsten Erkrankungen im Alter. Mit der richtigen Unterstützung können Betroffene trotzdem ein selbstbestimmtes Leben zu Hause führen.

Was ist COPD?

COPD ist eine fortschreitende Erkrankung der Atemwege, die durch Entzündung und Verengung der Bronchien sowie Schädigung des Lungengewebes entsteht. Hauptursache ist langjähriges Rauchen, aber auch Luftverschmutzung und berufliche Stäube können COPD auslösen.

Typische Symptome sind Atemnot (zunächst nur bei Belastung, später auch in Ruhe), chronischer Husten und vermehrter Auswurf. Da COPD schleichend beginnt, wird sie oft erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert.

In Deutschland leiden rund 6,8 Millionen Menschen an COPD — viele davon wissen es noch nicht. Im Alter häufen sich häufig weitere Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, Diabetes oder Osteoporose dazu.

COPD-Schweregrade (GOLD-Klassifikation)

Die Einteilung erfolgt nach dem internationalen GOLD-System (Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease) in vier Stufen:

GOLD I – leicht: Geringe Einschränkung. Meist nur Husten und Auswurf. Viele Betroffene bemerken die COPD kaum. Keine speziellen Pflegeleistungen nötig.
GOLD II – mittel: Atemnot bei mittlerer Belastung (z.B. Treppensteigen). §45b Entlastungsbetrag (131 €/Mo) nutzbar, ggf. Pflegegrad 1 beantragen.
GOLD III – schwer: Atemnot bei leichter Belastung. Pflegegrad 2–3 realistisch, häusliche Krankenpflege §37 + Sachleistungen §36.
GOLD IV – sehr schwer: Atemnot in Ruhe, evtl. Heimbeatmung (NIV). Pflegegrad 4–5, SAPV möglich, intensive häusliche Pflege erforderlich.

Häusliche Pflege bei COPD: Was hilft?

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Atemübungen

Lippenbremse, Kutschersitz, Sekretdrainage — spezielle Techniken, die täglich geübt werden sollten.

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Inhalationstherapie

Korrekte Technik bei Inhalatoren ist entscheidend. Pflegekräfte kontrollieren und erinnern an regelmäßige Einnahme.

Energie einteilen

Hilfe beim Waschen, Anziehen, Kochen — damit die knappe Atemkraft für das Wesentliche reicht.

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Sauerstofftherapie

Bei Langzeit-O₂-Therapie: Gerätepflege, Sicherheits­checks, Mobilität mit Sauerstoff­gerät ermöglichen.

Finanzierung: Was zahlt die Kasse?

§37 SGB VKrankenkasse

Häusliche Krankenpflege

Inhalationsbehandlung, Absaugung — ärztlich verordnet, ohne Eigenanteil.

§36 SGB XIPflegekasse

Sachleistungen ab PG 2

761–2.200 €/Mo bei anerkanntem Pflegegrad.

§45b SGB XIPflegekasse

Entlastungsbetrag

131 €/Mo schon ab Pflegegrad 1 für Alltagshilfe.

§39+§42Pflegekasse

Verhinderungspflege 2026

3.539 €/Jahr kombiniertes Budget, wenn Hauptpflegeperson ausfällt.

Häufige Fragen

Welche Pflegeleistungen gibt es bei COPD?+
Bei COPD können häusliche Krankenpflege §37 SGB V, Sachleistungen §36 (ab PG 2: 761–2.200 €/Mo), Entlastungsbetrag §45b (131 €/Mo) und Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr) beansprucht werden.
Kann man mit COPD noch zuhause wohnen?+
Ja. Auch bei COPD GOLD III/IV ist häusliche Pflege möglich. Mit professioneller Unterstützung, Sauerstofftherapie und Atemübungen können Betroffene lange im vertrauten Umfeld bleiben.
Was ist eine COPD-Exazerbation?+
Eine akute Verschlechterung mit mehr Atemnot, Auswurf und Fieber. Häusliche Pflege erkennt Frühzeichen und kann viele Krankenhausaufenthalte verhindern.
Bekomme ich einen Pflegegrad wegen COPD?+
Ein Pflegegrad wird vergeben, wenn COPD dauerhaft Einschränkungen im Alltag verursacht. Ab GOLD II–III ist Pflegegrad 1–3 realistisch. Wir beraten Sie beim Antrag.

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4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

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Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

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