Angehörige pflegen – Unterstützung, Rechte und Selbstschutz
In Deutschland werden rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen von Familienangehörigen zuhause versorgt. Diese Pflegepersonen leisten täglich Enormes – körperlich, emotional und organisatorisch. Doch viele wissen nicht, welche Rechte und Leistungen ihnen zustehen, und bringen sich dabei selbst an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Pflegezeit und Pflegeurlaub: Ihre Rechte als Angehöriger
Beschäftigte haben das Recht auf bis zu zehn Tage kurzfristige Arbeitsverhinderung, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird (Pflegezeitgesetz). Darüber hinaus besteht Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit mit Beschäftigungsgarantie. Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht zusätzlich eine zweijährige Teilzeitregelung. In beiden Fällen kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragt werden.
Pflegegeld: Was Angehörige erhalten können
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad zuhause pflegt, kann Pflegegeld erhalten – nicht als Lohn, aber als Anerkennung. Das Pflegegeld liegt je nach Pflegegrad zwischen 332 € (Pflegegrad 2) und 901 € (Pflegegrad 5) monatlich. Bei kombinierter Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld anteilig gewährt.
Verhinderungspflege: Auszeit für Pflegende
Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) ermöglicht bis zu sechs Wochen Urlaub oder Auszeit pro Jahr – die Kosten für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € jährlich (ab Pflegegrad 2). Ergänzend kann Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) mit bis zu 1.774 € jährlich genutzt werden.
Burnout-Prävention: Auf sich selbst achten
Pflegende Angehörige haben ein erhöhtes Risiko für Burnout, Depressionen und körperliche Erkrankungen. Warnsignale sind anhaltende Erschöpfung, Schlafstörungen, Reizbarkeit und das Gefühl, nie Pause zu haben. Wer diese Zeichen bei sich erkennt, sollte rechtzeitig Unterstützung suchen – nicht erst wenn es nicht mehr geht.
Pflegeberatungsstellen und Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige bieten kostenlose Unterstützung. Viele Beratungsstellen kommen auch nach Hause.
Entlastungsbetrag für ambulante Unterstützung nutzen
Der §45b SGB XI Entlastungsbetrag (125 € monatlich ab Pflegegrad 1) ist speziell dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten. Er kann für anerkannte Betreuungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Demenzbetreuung genutzt werden. Diese professionelle Unterstützung gibt Angehörigen regelmäßige Auszeiten und sichert eine kontinuierliche Versorgung.
Bei Helping Home unterstützen wir sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Familien. Wir übernehmen Betreuungsaufgaben, damit Angehörige durchatmen können – und sorgen gleichzeitig für Sicherheit und Lebensqualität der Senioren.
Helping Home – Entlastung für pflegende Angehörige
Wir übernehmen Betreuungsaufgaben, damit Sie als Angehöriger regelmäßig Pause haben. Finanzierbar über den Entlastungsbetrag (125 €/Monat ab Pflegegrad 1).
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