Ratgeber

Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung: Rechtlich vorsorgen im Alter

Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung sichern ab, dass im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden. Wir erklären die Unterschiede und worauf es ankommt.

Vorsorgevollmacht: Vertrauen geregelt

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln – bei Behörden, beim Arzt, bei finanziellen Entscheidungen. Sie gilt sofort oder erst im Ernstfall, je nach Formulierung.

Betreuungsverfügung: Wünsche dokumentiert

Wenn kein Bevollmächtigter vorhanden ist, bestellt das Gericht einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung teilen Sie dem Gericht mit, wen Sie sich als Betreuer wünschen – oder ausdrücklich nicht. Das Gericht ist an diese Wünsche gebunden.

Verbindung mit Pflegeplanung

Wer vorsorgt, sollte auch die häusliche Pflege planen. Helping Home unterstützt Senioren im Alltag – von Alltagsbegleitung bis Demenzbetreuung. Viele Leistungen sind über §45b SGB XI (125 €/Monat) finanzierbar.

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