Urlaub für pflegende Angehörige – Verhinderungspflege nutzen

Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, leistet Enormes. Doch auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Erholung. Die Pflegeversicherung hat dafür eigene Leistungen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ermöglichen eine Auszeit.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Jahr für eine Ersatzpflegeperson. Voraussetzung: Pflegegrad 2 und mindestens 6 Monate Pflegezeit durch die Hauptpflegeperson.

Kombination mit Kurzzeitpflege

Das Kurzzeitpflegebudget (§42 SGB XI, ebenfalls bis zu 1.612 €) kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Insgesamt stehen dann bis zu 3.224 € zur Verfügung – etwa 6 Wochen professioneller Ersatzpflege.

Wer kann Verhinderungspflege übernehmen?

Verhinderungspflege kann von professionellen Pflegediensten, von Betreuungsdiensten wie Helping Home oder von privaten Pflegepersonen übernommen werden. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt.

Betreuungsservice als dauerhafte Entlastung

Neben der Verhinderungspflege steht der §45b SGB XI Entlastungsbetrag von 125 €/Monat (ab Pflegegrad 1) zur Verfügung – für regelmäßige Betreuungsleistungen, die pflegende Angehörige dauerhaft im Alltag entlasten.

Helping Home – Entlastung für pflegende Angehörige

Wir übernehmen Betreuung als regelmäßige Entlastung oder im Rahmen der Verhinderungspflege.

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