
Ratgeber
Seniorenbetreuung beantragen – So kommen Sie zur passenden Hilfe
Professionelle Seniorenbetreuung zu beantragen ist einfacher als viele denken. Dieser Leitfaden zeigt, welche Schritte nötig sind und welche Leistungen die Pflegekasse erstattet.
Schritt 1: Pflegegrad beantragen (oder prüfen)
Für staatlich finanzierte Seniorenbetreuung ist in der Regel ein Pflegegrad Voraussetzung. Bereits Pflegegrad 1 – der einfachste Grad – berechtigt zum Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach §45b SGB XI. Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse (=Krankenkasse).
Noch kein Pflegegrad? Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse: "Ich beantrage Leistungen nach dem SGB XI." Dann beginnt die Begutachtung durch den MDK.
Schritt 2: Anerkannten Betreuungsanbieter auswählen
Nicht jeder Anbieter kann über die Pflegekasse abgerechnet werden. Der Anbieter muss nach §45a SGB XI anerkannt sein. Helping Home ist ein solcher anerkannter Anbieter in NRW. Fragen Sie bei jedem Anbieter nach der Anerkennungsnummer und dem Leistungsnachweis für die Pflegekasse.
Schritt 3: Leistungen vereinbaren und abrechnen
Mit dem anerkannten Anbieter vereinbaren Sie Umfang und Termine der Betreuung. Nach erbrachter Leistung stellt der Anbieter eine Rechnung aus, die Sie bei der Pflegekasse einreichen. Diese erstattet den Betrag bis zur Höhe des Entlastungsbetrags direkt auf Ihr Konto oder verrechnet ihn mit dem Anbieter.
Viele Anbieter – darunter Helping Home – übernehmen die Abrechnung direkt für Sie. Sie müssen nichts in Vorleistung gehen.
Welche Betreuungsleistungen werden erstattet?
Der §45b-Entlastungsbetrag deckt anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen ab: Alltagsbegleitung (Gespräche, Vorlesen, Gesellschaft), Begleitung zu Arztterminen und Einkäufen, Gedächtnistraining und Aktivierung, leichte hauswirtschaftliche Hilfen, sowie Fahrdienste für Senioren.
Was kostet Seniorenbetreuung nach §45b?
Mit 131 € Entlastungsbetrag und einem Stundensatz von ca. 35 € sind rund 3–4 Stunden Betreuung monatlich ohne Eigenanteil möglich. Wer mehr möchte, kann privat zuzahlen oder – bei höherem Pflegegrad – zusätzlich Pflegesachleistungen nutzen.
Helping Home – Wir übernehmen die Abrechnung
Kein Papierkram für Sie: Wir sind nach §45a anerkannt, rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und beraten Sie kostenfrei über alle verfügbaren Leistungen.
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