Ratgeber Pflege
Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
Aktualisiert: Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Antrag formlos bei der Pflegekasse (= Krankenkasse)
- MDK-Gutachter bewertet 6 Lebensbereiche zuhause
- Entscheidung innerhalb von 25 Werktagen
- Widerspruch lohnt sich – ca. 50% Erfolgsquote
Die 5 Schritte im Detail
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse (gleiche Adresse). Den Antrag können Sie telefonisch, schriftlich oder online stellen – es reicht zunächst ein formloser Antrag. Ab dem Antragseingang beginnt die gesetzliche Frist von 25 Werktagen.
Begutachtungstermin vorbereiten
Der Medizinische Dienst (MDK) kündigt einen Termin an. Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch: Notieren Sie täglich alle Hilfen, die die Person benötigt – beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamenten, Orientierung. Dieses Tagebuch ist Ihr wichtigstes Dokument beim Besuch.
Begutachtung durch den MDK
Ein Gutachter besucht Sie zuhause (oder in der Pflegeeinrichtung). Er bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheits-/therapiebezogene Anforderungen und Alltagsgestaltung. Zeigen Sie alle Schwierigkeiten – auch die psychischen.
Pflegegutachten und Bescheid
Sie erhalten schriftlich das Gutachten und dann den Bescheid der Pflegekasse. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 25 Werktage. Bei Heimunterbringung oder Palliativpflege wird oft schneller entschieden.
Ggf. Widerspruch einlegen
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie binnen 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kostet nichts – und ca. 50% aller Widersprüche führen zu einer Höherstufung.
Die 5 Pflegegrade und ihre Leistungen
Checkliste für den MDK-Besuch
Diese Dokumente vorbereiten:
- □Pflegetagebuch (mindestens 2 Wochen)
- □Arztberichte, Entlassbriefe, Befunde
- □Medikamentenliste
- □Liste aller Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, etc.)
- □Notizen zu konkreten Alltagsschwierigkeiten
- □Möglichst eine Vertrauensperson dabei haben
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird?
Keine Panik – das passiert häufig. Sie haben das Recht auf Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids. Legen Sie diesen schriftlich bei der Pflegekasse ein und berufen Sie sich auf das beigelegte Gutachten. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen – kostenlos und ohne Risiko.
Kostenloser Pflegegrad-Check
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