§45b SGB XI: Bis zu 131 €/Monat über Pflegekasse finanzierbar Jetzt informieren →
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Ratgeber Pflegefinanzierung

Pflegegeld oder Sachleistungen?

Wer einen Pflegegrad hat, kann zwischen Pflegegeld und Sachleistungen wählen – oder beides kombinieren. Wir erklären die Unterschiede.

Kurz erklärt

Pflegegeld ist Bargeld von der Pflegekasse, das Sie frei einsetzen können – z.B. für private Helfer oder Familienentlastung. Sachleistungen bezahlen professionelle Pflegedienste direkt. Die Kombinationsleistung verbindet beides.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad 2–5. Es wird ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder selbst organisierte Helfer erfolgt. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden – Sie können es frei verwenden.

Voraussetzung: Die pflegebedarfürftige Person wird nicht durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst versorgt. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie außerdem regelmäßig einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) nachweisen.

Wie viel Pflegegeld gibt es? (2024/2025)

PflegegradPflegegeld/Monat
Pflegegrad 10 €
Pflegegrad 2332 €
Pflegegrad 3573 €
Pflegegrad 4765 €
Pflegegrad 5947 €

Was sind Sachleistungen?

Sachleistungen sind Leistungen durch zugelassene Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sie erhalten keine Geldauszahlung, sondern professionelle Pflege und Unterstützung. Je nach Pflegegrad stehen zwischen 724 € (PG 2) und 2.095 € (PG 5) monatlich zur Verfügung.

Die Kombinationsleistung: das Beste aus beiden Welten

Wenn Sie einen Teil Ihrer Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Beispiel: Nutzen Sie 50 % Ihrer Sachleistungen über einen Pflegedienst, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegelds. Diese Kombinationsleistung ist oft die flexibelste Lösung.

💡 Der §45b-Entlastungsbetrag: zusätzlich zu allem

Unabhängig von Pflegegeld und Sachleistungen haben alle Menschen mit Pflegegrad 1–5 Anspruch auf den §45b-Entlastungsbetrag von 125 €/Monat. Dieser kann für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und weitere Betreuungsleistungen genutzt werden – also zusätzlich zum Pflegegeld.

Alles über den §45b-Entlastungsbetrag →

Was ist für mich die richtige Wahl?

💰 Pflegegeld ist besser, wenn...

  • • Angehörige die Pflege übernehmen und entlohnt werden sollen
  • • Flexible Nutzung ohne feste Dienstleister gewünscht ist
  • • Der Pflegebedarf noch gering ist (PG 2)

🏥 Sachleistungen sind besser, wenn...

  • • Professionelle Pflege benötigt wird (Körperpflege, Medikamente)
  • • Angehörige keine Zeit für die Pflege haben
  • • Der Pflegebedarf höher ist (PG 3–5)

Helping Home – §45b-anerkannte Alltagsbegleitung

Unsere Leistungen können über den §45b-Entlastungsbetrag abgerechnet werden – unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen nutzen.

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Aus über 127 Bewertungen von betreuten Familien in NRW

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

S

Sabine K.

Dinslaken

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

T

Thomas W.

Duisburg

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

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Maria L.

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