
Ratgeber
Ratgeber · Gesundheit im Alter
Inkontinenz im Alter: Würdevoll versorgt mit Kassenleistungen
Inkontinenz betrifft viele ältere Menschen — und ist kein Grund zur Scham. Mit der richtigen Versorgung, den passenden Hilfsmitteln und professioneller Unterstützung bleibt die Lebensqualität erhalten. Vieles davon finanziert die Kasse.
40 €
Pflegehilfsmittel §40/Monat
125 €
§45b Entlastung/Monat
kostenlos
Hilfsmittel mit KK-Verordnung
Hilfsmittelversorgung: Was zahlt wer?
Krankenkasse (GKV)
- ✓ Einlagen, Windelhosen (ärztliche Verordnung nötig)
- ✓ Kathetermaterial, Ableitungssysteme
- ✓ Bettkissen, Bettschutzauflagen (medizinisch)
- ✓ Blasenstimulator bei Bedarf
Pflegekasse §40 SGB XI
- ✓ Bis 40 €/Monat für Verbrauchshilfsmittel
- ✓ Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzkittel
- ✓ Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel
- ✓ Ab Pflegegrad 1 — kein Antrag, läuft automatisch
Formen der Inkontinenz im Alter
Dranginkontinenz
Plötzlicher, starker Harndrang — häufigste Form im Alter. Oft behandelbar durch Beckenbodentraining, Medikamente, Blasentraining.
Belastungsinkontinenz
Unwillkürlicher Urinverlust bei körperlicher Belastung (Husten, Niesen, Lachen). Beckenbodentraining hilft — auch im Alter.
Überlaufinkontinenz
Blase entleert sich nie vollständig — oft durch vergrößerte Prostata (Männer) oder Blasenschwäche. Katheter kann helfen.
Stuhlinkontinenz
Unkontrollierter Stuhlverlust — sozial belastend. Ernährungsanpassung, Beckenbodenübungen, professionelle Pflege helfen.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Inkontinenzversorgung?+
Ja — mit ärztlicher Verordnung. Einlagen, Windelhosen, Kathetermaterial werden von der GKV übernommen. Die Pflegekasse zahlt zusätzlich bis 40 €/Monat für Verbrauchshilfsmittel (§40 ab PG 1).
Wie kann man Inkontinenz im Alter würdevoll bewältigen?+
Gut passende Hilfsmittel (mit ärztlicher Verordnung), diskrete Pflegeroutinen, Alltagsbegleitung durch §45b (125 €/Mo) und ein offenes Gespräch mit Arzt und Pflegedienst. Scham ist das größte Hindernis — nicht die Inkontinenz selbst.
Was zahlt die Pflegekasse bei Inkontinenz?+
§40: bis 40 €/Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab PG 1. §45b: 125 €/Monat für Alltagsbegleitung. Sachleistungen §36 für Körperpflege durch Pflegedienste. Alles kombinierbar.
Würdevolle Unterstützung durch Helping Home
Unsere Alltagsbegleiter unterstützen diskret und einfühlsam. Finanziert über §45b, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Kein Vorschuss erforderlich.
Kostenlose Beratung
Fragen zu Ihrer Situation?
Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.