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§38 SGB V: Haushaltshilfe von der Krankenkasse – Anspruch und Antrag

Wer nach einer OP oder Krankenhausaufenthalt Hilfe im Haushalt braucht, kann Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen. §38 SGB V macht das möglich.

7 Min. LesezeitVeröffentlicht: 10. März 2026

Wer nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder wegen einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen, hat möglicherweise Anspruch auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Die rechtliche Grundlage dafür ist §38 SGB V — ein oft unbekannter, aber sehr wertvoller Leistungsanspruch.

Was ist §38 SGB V?

§38 SGB V verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung, Haushaltshilfe zu gewähren, wenn der Versicherte den Haushalt nicht führen kann und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiges Kind lebt. Die Leistung gilt auch bei Krankenhausaufenthalten, Rehabilitationsmaßnahmen oder schwerer Erkrankung.

📌 Kernvoraussetzung

Im Haushalt muss ein Kind unter 12 Jahren (oder ein pflegebedürftiges Kind ohne Altersbegrenzung) leben. Ohne diese Voraussetzung besteht kein Anspruch nach §38 SGB V — dann kann ggf. §45b Pflegekasse oder §39a SGB V greifen.

Anspruchsvoraussetzungen im Überblick

  • Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Haushalt kann krankheitsbedingt nicht weitergeführt werden
  • Im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiges Kind
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann einspringen
  • Ärztliche Verordnung der Haushaltshilfe liegt vor

Wie den Antrag stellen?

  1. 1Arzt aufsuchen und Haushaltshilfe nach §38 SGB V verordnen lassen
  2. 2Verordnung bei der Krankenkasse einreichen
  3. 3Krankenkasse genehmigt Haushaltshilfe-Anbieter oder vermittelt selbst einen
  4. 4Haushaltshilfe nimmt Arbeit auf — Krankenkasse zahlt direkt
  5. 5Eigenanteil: 10 € pro Tag (max. 10 Tage pro Quartal, also max. 100 € Eigenanteil)

Dauer und Kosten

Die Haushaltshilfe kann so lange gewährt werden, wie die medizinische Notwendigkeit besteht — theoretisch ohne Zeitbegrenzung, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis wird sie häufig für 4–12 Wochen nach einer Operation genehmigt. Der Eigenanteil beträgt 10 € pro Tag, maximal 10 Tage pro Quartal.

Unterschied zu §45b Pflegekasse

§38 SGB V greift über die Krankenkasse bei krankheitsbedingter vorübergehender Einschränkung. §45b SGB XI (Entlastungsbetrag der Pflegekasse, 131 €/Mo.) ist dagegen dauerhaft für Menschen mit Pflegegrad gedacht. Beide Leistungen können nicht gleichzeitig für dieselbe Leistung in Anspruch genommen werden — aber ergänzend, wenn unterschiedliche Zeiträume oder Anbieter betroffen sind.

Häufige Fragen

Bekomme ich Haushaltshilfe nach §38 SGB V ohne Kind im Haushalt?
Nein — §38 SGB V setzt zwingend voraus, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiges Kind im Haushalt lebt. Für Personen ohne Kinder kommt ggf. §45b Pflegekasse (bei Pflegegrad) oder eine private Lösung in Frage.
Wer stellt die Haushaltshilfe nach §38 SGB V?
Die Krankenkasse vermittelt entweder selbst einen Anbieter oder genehmigt einen Anbieter Ihrer Wahl. Auch anerkannte Pflegedienste wie Helping Home können als Haushaltshilfe tätig werden.
Wie lange im Voraus muss ich den Antrag stellen?
Im Idealfall vor der geplanten Operation oder Einschränkung. Bei Notfällen ist eine rückwirkende Genehmigung in der Regel nicht möglich — handeln Sie schnell.
Kann ich auch nach der Geburt Haushaltshilfe beantragen?
Ja — nach der Geburt gilt ebenfalls §38 SGB V, sofern die Mutter den Haushalt krankheitsbedingt nicht führen kann. Mehr dazu im Artikel über Haushaltshilfe nach der Geburt.
Was kostet mich die Haushaltshilfe nach §38?
10 € Eigenanteil pro Tag, maximal 100 € pro Quartal (10 Tage). Sozialhilfeempfänger sind vom Eigenanteil befreit.
HH

Über den Autor

Helping-Home-Team

Pflegeexperten aus Dinslaken

Das Helping-Home-Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften und Sozialberaterinnen, die täglich Familien in NRW bei allen Fragen rund um häusliche Betreuung und Pflegeleistungen unterstützen.

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Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

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Thomas W.

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Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

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