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Ratgeber Pflege

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Entlastungsbetrag 2026 richtig nutzen – 131 Euro monatlich

Aktualisiert: Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Pflegegrad 1 stehen 131 Euro monatlich zur Verfügung
  • Der Betrag verfällt nicht sofort – Übertrag bis Ende des Folgequartals möglich
  • Nutzbar für Haushaltshilfe, Betreuung, Tagespflege & mehr
  • Helping Home ist §45b-anerkannt und rechnet direkt mit der Kasse ab

Was ist der §45b-Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1. Er beträgt seit 2017 bis zu 125 Euro monatlich – und wurde ab 2024 auf 131 Euro angehoben. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und pflegebedürftigen Menschen mehr Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen.

Wichtig: Dieser Betrag ist zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Sachleistungen – er wird separat gewährt und kann nicht auf andere Leistungen angerechnet werden.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf den vollen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Es ist keine weitere Voraussetzung notwendig – weder ein bestimmtes Alter noch eine besondere Beeinträchtigung.

Entlastungsbetrag nach Pflegegrad (2026):

Pflegegrad 1131 €/Monat
Pflegegrad 2131 €/Monat
Pflegegrad 3131 €/Monat
Pflegegrad 4131 €/Monat
Pflegegrad 5131 €/Monat

Für was kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der §45b-Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von Leistungen genutzt werden – vorausgesetzt, der Anbieter ist von der zuständigen Behörde anerkannt:

  • Haushaltshilfe und Reinigungsleistungen
  • Seniorenbetreuung und Alltagsbegleitung
  • Demenzbetreuung und Gedächtnistraining
  • Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
  • Tagespflege in ambulanten Einrichtungen
  • Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene
  • Kurzzeitige Verhinderungspflege durch anerkannte Anbieter

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Der Antrag läuft über Ihre Pflegekasse. Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Das Vorgehen:

  1. 1Pflegegrad beantragen oder bestehenden Pflegegrad mitteilen
  2. 2Anerkannten Anbieter wie Helping Home beauftragen
  3. 3Monatliche Rechnung vom Anbieter erhalten
  4. 4Rechnung bei der Pflegekasse einreichen
  5. 5Erstattung innerhalb weniger Wochen auf dem Konto

Kann ich nicht genutzten Betrag übertragen?

Ja! Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können bis zum Ende des nächsten Quartals übertragen werden. Das bedeutet: Wenn Sie im ersten Quartal (Januar–März) Ihren Betrag nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest noch bis Ende Juni des gleichen Jahres einsetzen. Eine Übertragung ins nächste Kalenderjahr ist jedoch nicht möglich.

💡 Praxistipp

Denken Sie daran, Ihren Jahresbetrag vollständig zu nutzen. Bei 131 Euro monatlich sind das 1.572 Euro im Jahr – Geld, das Ihnen zusteht und Ihren Alltag deutlich erleichtern kann.

Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen

Helping Home ist §45b-anerkannt. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und helfen bei der Abrechnung.

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Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

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