Pflegeleistungen · Einstieg
Kein Pflegegrad – und trotzdem Hilfe bekommen
Noch kein Pflegegrad bedeutet nicht: kein Anspruch. Wir erklären, was sofort möglich ist, wie Sie schnell einen Pflegegrad beantragen – und was rückwirkend erstattet wird.
Was ist ohne Pflegegrad möglich?
Auch ohne anerkannten Pflegegrad können Sie sofort Unterstützung erhalten. Die wichtigsten Optionen:
Private Selbstzahler-Leistungen
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung können Sie sofort in Anspruch nehmen – und zumindest teilweise später von der Pflegekasse rückwirkend erstattet bekommen.
Haushaltshilfe §38 SGB V (Krankenkasse)
Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Erkrankung den Haushalt nicht führen können, übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe – auch ohne Pflegegrad.
Pflegestützpunkt – kostenlose Beratung
Pflegestützpunkte beraten kostenlos zu Pflegeleistungen, helfen beim Antrag und begleiten Sie beim MDK-Gutachten. In den meisten Städten gibt es solche Anlaufstellen.
Rückwirkende Erstattung ab Antragsdatum
Der Pflegegrad gilt immer ab dem Datum des Antrags – nicht erst ab der Genehmigung. Beauftragen Sie uns jetzt und stellen Sie parallel den Antrag.
Pflegegrad beantragen – so geht es 2026
Antrag stellen (sofort!)
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie eine kurze E-Mail: "Ich stelle hiermit Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit." Datum ist entscheidend – je früher, desto früher gilt der Leistungsanspruch.
Gutachter-Termin vorbereiten
Ein Gutachter des MDK (gesetzliche Kassen) oder Medicproof (private Kassen) kommt zu Ihnen nach Hause. Schildern Sie alle Einschränkungen ehrlich und vollständig – Gutes Tage- und Schlechte-Tage-Regel: beschreiben Sie einen typisch schwierigen Tag.
Pflegedokumentation führen
Notieren Sie in einem Pflegetagebuch täglich, welche Unterstützung benötigt wird (Aufstehen, Waschen, Ankleiden, Mahlzeiten usw.). Das Tagebuch dient als Beleg beim Gutachten.
Bescheid prüfen & ggf. Widerspruch einlegen
Innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad zu niedrig angesetzt wurde. In ca. 30 % der Fälle wird der Pflegegrad beim Widerspruch nach oben korrigiert.
Was kommt nach dem Pflegegrad?
Je nach Pflegegrad stehen folgende Leistungen zur Verfügung:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 131 €/Mo |
| PG 2 | 347 € | 761 € | 131 €/Mo |
| PG 3 | 599 € | 1.432 € | 131 €/Mo |
| PG 4 | 800 € | 1.778 € | 131 €/Mo |
| PG 5 | 990 € | 2.200 € | 131 €/Mo |
Zusätzlich: kombiniertes Verhinderungs-/Kurzzeitpflegebudget (PG 2–5) = 3.539 €/Jahr
Häufige Fragen
Kann ich ohne Pflegegrad Hilfe zuhause bekommen?+
Was ist der schnellste Weg zum Pflegegrad?+
Wie lange dauert die Pflegegrad-Beantragung?+
Was wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?+
Sofort Unterstützung – egal ob mit oder ohne Pflegegrad
Wir helfen Ihnen ab dem ersten Tag. Parallel unterstützen wir Sie beim Pflegegradantrag.