Haben Sie Anspruch auf einen Pflegegrad?
Viele Menschen, die Unterstützung benötigen, wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben. Das kostet bares Geld und unnötig viel Kraft. Wir helfen Ihnen, das zu klären.
Selbst-Check
Treffen diese Punkte zu?
Wenn Sie oder ein Angehöriger mehrere dieser Punkte bejahen, besteht sehr wahrscheinlich Anspruch auf einen Pflegegrad.
Mobilität
- Schwierigkeiten beim Aufstehen/Hinsetzen
- Unsicheres Gehen, Sturzgefahr
- Treppensteigen nicht mehr möglich
Kognition & Kommunikation
- Vergesslichkeit, Orientierungsprobleme
- Demenz oder Gedächtniserkrankung
- Schwierigkeiten, Gespräche zu folgen
Selbstversorgung
- Hilfe bei Körperpflege / Duschen nötig
- Unterstützung beim An- und Ausziehen
- Hilfe beim Essen oder Trinken
Alltag & soziale Teilhabe
- Haushalt nicht mehr selbst führbar
- Einsamkeit, soziale Isolation
- Arzttermine / Einkauf nicht allein möglich
Treffen 2 oder mehr Punkte zu?
Dann sollten Sie jetzt einen Pflegegrad-Antrag stellen. Wir helfen Ihnen dabei – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Jetzt beraten lassenPflegegrade 1–5
Was bedeuten die Pflegegrade?
Alle fünf Pflegegrade geben Anspruch auf Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI – ab dem ersten Tag.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
Erste Einschränkungen im Alltag. Gelegentliche Unterstützung nötig.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
Regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Haushaltsführung oder Mobilität.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
Täglich mehrfach Hilfe erforderlich, auch bei der Grundpflege.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
Dauerhafte, umfassende Hilfe – rund um die Uhr benötigt.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen
Höchste Pflegestufe. Intensivster Betreuungsbedarf.
Zusätzlich zu §45b-Leistungen (131 €/Mo) gibt es je nach Pflegegrad weitere Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen und den Verhinderungspflegebudget. Alle Finanzierungswege →
So funktioniert es
Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Formloser Brief oder Anruf bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse genügt. Wir helfen Ihnen beim Formulieren.
Begutachtung durch den MDK
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause – meist innerhalb von 25 Werktagen.
Pflegegrad wird festgestellt
Nach der Begutachtung erhalten Sie schriftlich Bescheid. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Leistungen in Anspruch nehmen
Mit Pflegegrad 1–5 haben Sie Anspruch auf §45b Entlastungsleistungen (131 €/Mo) – wir rechnen direkt ab.
Vorbereitung
Tipps für die MDK-Begutachtung
Der Gutachter bewertet Ihren Hilfebedarf – zeigen Sie, wie es an einem schlechten Tag wirklich ist.
Pflegetagebuch führen
Notieren Sie 2–3 Wochen vor der Begutachtung täglich, wie viel Hilfe Sie benötigen.
Schlechte Tage schildern
Beschreiben Sie nicht den besten, sondern einen typisch schwierigen Alltag ehrlich.
Vertrauensperson dabeihaben
Holen Sie einen Angehörigen oder unsere Begleitung dazu – das schützt und stärkt.
Alle Einschränkungen nennen
Vergessen Sie nichts: Schmerzen, psychische Belastung, Schlafprobleme – alles zählt.
Wir begleiten Sie beim Pflegegrad-Antrag
Von der ersten Einschätzung bis zur MDK-Vorbereitung – wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie das Optimale für Ihre Situation herausholen.
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Hilfe beim Antrag formulieren
- MDK-Begleitung möglich
- Widerspruch bei Ablehnung
Schnell-Check
Haben Sie noch Fragen zum Pflegegrad?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten am selben Tag.


