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Helping Home
NEU 2026: Kombiniertes Budget §39+§42 — 3.539 €/Jahr

Verhinderungspflege 2025/2026:
Bis zu 3.539 € pro Jahr

Wenn Ihre Pflegeperson krank wird, in den Urlaub fährt oder vorübergehend ausfällt, übernimmt Helping Home — vollständig über die Pflegekasse abgerechnet. Keine Vorleistung, kein Papierkram für Sie.

3.539 €
pro Jahr (2026)
ab PG2
PG 2–5
Anspruch auf
alle Pflegegrade
6 Mo.
Vorpflegezeit
Voraussetzung
0 €
Eigenanteil bei
Direktabrechnung

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist — durch Urlaub, Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder andere Gründe. Die Pflegekasse zahlt dann bis zu 3.539 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflegeperson.

Neu ab 2026: Das Budget für Verhinderungspflege (§39) und Kurzzeitpflege (§42) wird zu einem gemeinsamen Pool von 3.539 €/Jahr zusammengeführt. Sie können es frei aufteilen — alles für Verhinderungspflege, alles für Kurzzeitpflege, oder beides in Kombination.

Helping Home ist als professioneller Pflegedienst nach §39 SGB XI anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ihre Ansprüche auf einen Blick

Pflegegrad 2

Kombiniertes Budget (2026)

3.539 €/Jahr
Pflegegrad 3

Kombiniertes Budget (2026)

3.539 €/Jahr
Pflegegrad 4

Kombiniertes Budget (2026)

3.539 €/Jahr
Pflegegrad 5

Kombiniertes Budget (2026)

3.539 €/Jahr

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung: mindestens 6 Monate Vorpflege durch die zu ersetzende Person.

Pflegereform 2026

Neu: Kombiniertes Budget für §39+§42 — 3.539 €/Jahr

Ab 2026 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Das gibt Ihnen maximale Flexibilität bei der Nutzung.

3.539 €
Kombiniertes Budget

Beide Leistungen §39+§42 aus einem Pool — Sie entscheiden, wie Sie es nutzen.

Flexibel
Freie Aufteilung

Alles für Verhinderungspflege, alles für Kurzzeitpflege — oder beliebig kombiniert.

Einfacher
Weniger Bürokratie

Ein Budget, ein Antrag — statt zwei getrennter Leistungen mit separaten Töpfen.

Wann greift die Verhinderungspflege?

Ob geplant oder spontan — Helping Home übernimmt, wenn Ihre Pflegeperson nicht kann.

Urlaub der Pflegeperson

Ihre Hauptpflegeperson möchte 2 Wochen in den Urlaub fahren. Helping Home übernimmt vollständig – abgerechnet über Verhinderungspflege.

Bis zu 14 Tage × 250 €/Tag = 3.500 €

Krankheit der Pflegeperson

Der pflegende Angehörige wird krank und kann vorübergehend nicht pflegen. Wir springen sofort ein – auch kurzfristig.

Flexible Abrechnung nach tatsächlichem Bedarf

Wochenend-Entlastung

Regelmäßige Entlastung an Wochenenden: Die Pflegeperson bekommt freie Zeit, Helping Home übernimmt die Betreuung.

z.B. 2×/Monat Wochenende = ca. 1.000 €/Monat

Überbrückung nach Krankenhausaufenthalt

Nach dem Krankenhaus brauchen viele Patienten sofortige Versorgung. Mit Verhinderungspflege überbrücken wir nahtlos.

Kombiniert mit Kurzzeitpflege §42 möglich

So einfach funktioniert es

01

Pflegegrad bestätigen

Verhinderungspflege gilt ab Pflegegrad 2. Haben Sie noch keinen oder möchten hochstufen? Wir helfen bei der Antragstellung.

02

6-Monate-Vorpflege nachweisen

Die Pflegeperson muss Sie mindestens 6 Monate gepflegt haben. Bei neu erkrankten Personen beraten wir zur Ausnahme-Regelung.

03

Antrag bei Pflegekasse stellen

Wir stellen den Antrag auf Verhinderungspflege für Sie. Formlos möglich – wir erledigen das kostenlos für Sie.

04

Helping Home übernimmt

Wir koordinieren die Pflegeperson für die Verhinderungszeit. Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse – kein Aufwand für Sie.

Helping Home übernimmt die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Wie viel Verhinderungspflege gibt es 2025?
2025 gibt es 3.539 Euro Verhinderungspflege pro Jahr für Personen mit Pflegegrad 2–5. Dieser Betrag gilt nach der Reform und umfasst das kombinierte Budget aus §39 (Verhinderungspflege) und §42 (Kurzzeitpflege).
Was ändert sich bei der Verhinderungspflege 2026?
Ab 2026 gilt ein kombiniertes Budget: §39 Verhinderungspflege und §42 Kurzzeitpflege werden zusammengeführt auf 3.539 Euro pro Jahr. Sie können frei entscheiden, wie Sie das Budget aufteilen – z.B. alles für Verhinderungspflege, alles für Kurzzeitpflege oder gemischt.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5, wenn die Hauptpflegeperson (z.B. Angehöriger) vorübergehend ausfällt. Voraussetzung: Die Pflegeperson hat Sie mindestens 6 Monate gepflegt.
Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?
Das Budget von 3.539 €/Jahr kann für bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege genutzt werden. Bei durchschnittlichen Kosten von ca. 250 €/Tag entspricht das etwa 14 Tagen vollständig finanzierter Pflege.
Kann ich Verhinderungspflege und Pflegegeld kombinieren?
Ja — während der Verhinderungspflege erhalten Sie 50% des Pflegegeldes weiter. Das volle Pflegegeld ruht zwar, aber die Hälfte wird weiterhin ausgezahlt. Das ist besonders bei kurzen Verhinderungsphasen relevant.
Kann ein Angehöriger als Ersatzpflegeperson auftreten?
Ja — auch Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte können als Ersatzpflegeperson auftreten. Enge Verwandte (bis 2. Grad) erhalten jedoch nur die Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten, nicht den vollen Satz. Professionelle Dienste wie Helping Home rechnen zum vollen Satz ab.
Muss ich die Verhinderungspflege im Voraus beantragen?
Nein — Sie können auch nachträglich abrechnen, wenn Sie uns bereits in Anspruch genommen haben. Wir empfehlen aber, frühzeitig zu planen, damit die Pflegekasse rechtzeitig informiert ist. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie.
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Verhinderungspflege beantragen

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular. Wir erklären Ihnen alles zu Ihrem Budget, stellen den Antrag bei der Pflegekasse und sorgen dafür, dass die Pflege nahtlos übernommen wird.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
Kein Papierkram, kein Aufwand für Sie
Flexibel: kurzfristig oder langfristig planbar
Rückruf innerhalb von 4 Stunden

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Weitere hilfreiche Informationen

4,9 / 5 bei Google · §45b anerkannt · Seit 2021

127+ Familien in NRW vertrauen Helping Home mit ihrer Pflege

4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

Pflegekasse anerkannt

4,9 ★ auf Google

127+ verifizierte Bewertungen

TÜV-geprüft

Qualitätsmanagement

24h Rückmeldung

Garantiert

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