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§40 SGB XI

40 Euro/Monat von der Pflegekasse –
für Pflegehilfsmittel aus unserem Shop

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben gesetzlichen Anspruch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Erstattung einfach und schnell beantragen.

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

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Produkt kaufen

Bestellen Sie Pflegehilfsmittel aus unserem §40-zertifizierten Sortiment. Alle gekennzeichneten Produkte sind erstattungsfähig.

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Quittung aufheben

Heben Sie Ihren Kassenbon oder unsere Rechnung auf. Sie brauchen keinen Arzt und keine Vorabgenehmigung.

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Bei Pflegekasse einreichen

Schicken Sie die Belege mit einem kurzen Anschreiben an Ihre Pflegekasse. Das geht auch per E-Mail oder Online-Portal.

Tipp: Viele Pflegekassen bieten Online-Formulare für die Erstattung an. Scannen Sie Ihre Belege einfach ein und laden Sie sie hoch – ganz ohne Papierpost.

Was wird erstattet?

Einmalhandschuhe (Latex, Nitril, Vinyl)
Mundschutzmasken
Bettschutzeinlagen / Matratzenschutz
Fingerlinge
Desinfektionsmittel für Haut und Flächen
Schutzschürzen / Einmalschürzen
Mundpflegestäbchen
Waschlappen zum Einmalgebrauch

Häufige Fragen zur §40-Erstattung

Wer hat Anspruch auf die §40-Erstattung?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bis zu 40 Euro monatliche Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Was sind „zum Verbrauch bestimmte“ Pflegehilfsmittel?
Das sind Artikel wie Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken, Betteinlagen, Fingerlinge, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen – also Hilfsmittel, die nach der Nutzung verbraucht sind.
Muss ich die Produkte vorab genehmigen lassen?
Nein! Für die Produkte aus Produktgruppe 54 (zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel) brauchen Sie keine Vorab-Genehmigung von der Pflegekasse. Einfach kaufen, Quittung aufheben und einreichen.
Wie lange dauert die Erstattung?
In der Regel erstatten die meisten Pflegekassen innerhalb von 4–6 Wochen nach Einreichung der Unterlagen. Bei einigen Kassen kann es auch schneller gehen.
Kann ich den Betrag mehrere Monate ansammeln?
Nein, der Anspruch von 40 Euro gilt monatlich und verfällt am Ende des jeweiligen Monats. Es ist daher empfehlenswert, regelmäßig zu bestellen und einzureichen.

Jetzt §40-Produkte bestellen

Alle gekennzeichneten Produkte in unserem Shop sind nach §40 SGB XI erstattungsfähig. Bestellen Sie noch heute – Ihre Pflegekasse übernimmt bis zu 40 Euro pro Monat.

Zum §40-Sortiment
4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

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