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Ratgeber · Hilfsmittel & Mobilität
Mobilitätshilfen Senioren 2026: Rollator, Rollstuhl & Gehstock richtig beantragen
Mobilität ist die Grundlage von Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter. Die richtigen Hilfsmittel können den Alltag erheblich erleichtern — und werden oft von Kranken- oder Pflegekasse bezahlt. Wer die richtige Hilfe rechtzeitig beantragt, vermeidet Stürze und bleibt länger aktiv.
Mobilitätshilfen im Vergleich
| Hilfsmittel | Wann geeignet | Kostenträger | Verordnung |
|---|---|---|---|
| Gehstock | Leichte Gangunsicherheit | Krankenkasse §33 | Ja (Hausarzt) |
| Unterarmgehstütze | Nach OP, einseitige Entlastung | Krankenkasse §33 | Ja (Hausarzt) |
| Rollator (indoor) | Ganginstabilität, Sicherheit | Krankenkasse §33 | Ja (Hausarzt) |
| Rollator (outdoor) | Längere Strecken, Ausflüge | Krankenkasse §33 | Ja (Hausarzt) |
| Rollstuhl (manuell) | Nicht mehr gehfähig | Krankenkasse §33 | Ja (Facharzt) |
| Elektrorollstuhl | Arm-/Handfunktion eingeschränkt | Krankenkasse §33 | Ja (Facharzt) |
| Treppensteiger | Stufen ohne Aufzug | Pflegekasse §40 | Pflegegrad nötig |
In 4 Schritten zum richtigen Hilfsmittel
1
Hausarzt oder Facharzt aufsuchen
Schildern Sie genau, was im Alltag nicht mehr funktioniert. Der Arzt beurteilt und stellt bei Bedarf eine Verordnung aus.
2
Verordnung zum Sanitätshaus bringen
Das Sanitätshaus berät zur passenden Ausführung und reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Probieren Sie mehrere Modelle!
3
Krankenkasse genehmigt
Standardmodelle werden direkt genehmigt. Bei höherwertigen Modellen: Krankenkasse zahlt Festbetrag, Sie zahlen die Differenz.
4
Einweisung & Training
Richtige Einstellung (Griffhöhe, Bremsen) und Einweisung durch Sanitätshaus oder Physiotherapie — wichtig für Sicherheit!
Wohnungsanpassung für mehr Mobilität
Badezimmer
Duschstuhl, Haltegriffe, bodengleiche Dusche. Pflegekasse zahlt Zuschuss bis 4.000 €/Maßnahme nach §40 SGB XI.
Eingangsbereich
Rampen statt Stufen, Handlauf, Treppenlift (Pflegekasse zahlt bis 4.000 € Zuschuss).
Schlafzimmer
Pflegebett mit verstellbarer Höhe (Pflegekasse §40), Bettgitter, rutschfester Teppich, ausreichend Licht.
Küche
Sitzmöglichkeit beim Kochen, erreichbare Regale, Greifzangen, Anti-Rutsch-Matte.
Häufige Fragen zu Mobilitätshilfen
Wer zahlt den Rollator für Senioren?+
Den Rollator zahlt die Krankenkasse (§33 SGB V) bei ärztlicher Verordnung. Standardmodelle werden vollständig übernommen. Kein Pflegegrad nötig. Zuerst Verordnung beim Hausarzt holen, dann zum Sanitätshaus.
Wann braucht man einen Rollstuhl statt Rollator?+
Einen Rollstuhl braucht man, wenn eigenständiges Gehen nicht mehr möglich ist, Sturzhochrisiko auch mit Rollator besteht, oder längere Strecken nicht mehr zu Fuß bewältigt werden. Rollstühle werden ebenfalls über §33 SGB V finanziert.
Kann man Mobilitätshilfen über die Pflegekasse beantragen?+
Pflegehilfsmittel (§40 SGB XI) werden mit bis zu 40 €/Monat bezuschusst (Rollator, Pflegebett, Duschstuhl). Medizinische Hilfsmittel (Rollstuhl, Gehstützen) gehen über §33 SGB V (Krankenkasse). Beides kann parallel genutzt werden.
Mobil bleiben mit Helping Home
Helping Home begleitet Senioren sicher bei Ausflügen, Arztbesuchen und alltäglichen Wegen — mit oder ohne Hilfsmittel. Über §45b kassenfinanziert.
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