Mobilitätshilfen für Senioren – Der richtige Begleiter im Alltag

Mobilitätseinschränkungen gehören zu den häufigsten Herausforderungen im Alter. Doch mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich Selbstständigkeit lange erhalten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Mobilitätshilfen und erklären, wann sie sinnvoll sind und wie sie finanziert werden.

Gehstock – erste Unterstützung bei leichten Einschränkungen

Der Gehstock ist das einfachste Hilfsmittel und eignet sich bei leichten Gleichgewichtsproblemen oder einer schwachen Seite. Er entlastet ein Bein um bis zu 25 % des Körpergewichts. Wichtig: Richtige Stockhöhe und ergonomischer Griff beugen Rückenschmerzen vor. Gehstöcke sind relativ günstig und werden teils von der Krankenkasse bezuschusst.

Rollator – Sicherheit und Alltagsnutzen

Der Rollator ist das beliebteste Hilfsmittel für Senioren mit eingeschränkter Mobilität. Er bietet Stabilität beim Gehen, eine Sitzgelegenheit für Pausen und Stauraum für Einkäufe. Moderne Rollatoren sind leicht, faltbar und für drinnen wie draußen geeignet. Die Krankenkasse übernimmt bei ärztlicher Verordnung (Hilfsmittelnummer 10.29.01) einen Großteil der Kosten.

Rollstuhl – Mobilität trotz starker Einschränkungen

Wenn selbstständiges Gehen nicht mehr möglich ist, ermöglicht der Rollstuhl dennoch Mobilität und Teilhabe. Selbstfahrende Rollstühle geben Unabhängigkeit, Schiebebegleiter ermöglichen Ausflüge mit Betreuungspersonen. Elektrische Rollstühle eignen sich für Menschen, die selbst fahren möchten, aber nicht genug Kraft für manuelle Modelle haben.

Treppenlift und Hebelifte

Wer in einem Haus mit Treppen lebt, kann durch einen Treppenlift die Wohnung vollständig nutzbar halten. Die Pflegekasse bezuschusst wohnraumverbessernde Maßnahmen wie Treppenlifte mit bis zu 4.000 € je Maßnahme. Auch Hebelifte für die Badewanne oder Deckenliftsysteme für Schwerpflegebedürftige gehören zu den wichtigen Hilfsmitteln.

Mobilitätshilfen beantragen

Die meisten Mobilitätshilfen werden als Hilfsmittel über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet. Dafür ist eine ärztliche Verordnung nötig. Zusätzlich kann der §45b SGB XI Entlastungsbetrag (125 €/Monat ab Pflegegrad 1) für Betreuungsleistungen genutzt werden, die Mobilität fördern – wie Spaziergänge mit einer Betreuungskraft oder Begleitung bei Arztbesuchen.

Helping Home – Mobilität im Alltag fördern

Unsere Alltagsbegleiter begleiten Senioren bei Spaziergängen, Einkäufen und Arztbesuchen – für mehr Mobilität und Lebensqualität.

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