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§40 SGB XI · Ab Pflegegrad 1 · Kostenlos

Pflegehilfsmittel kostenlos – Pflegekasse zahlt bis 40 €/Monat

Haben Sie Pflegegrad 1–5? Dann haben Sie Anspruch auf monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel – direkt von der Pflegekasse. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und mehr. Wir beantragen alles für Sie und liefern frei Haus.

Ab Pflegegrad 1Kein Arztrezept nötigAntrag durch Helping HomeLieferung frei Haus40 €/Monat erstattet
§40 SGB XI erklärt

Was steckt hinter §40 SGB XI?

Paragraph 40 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, bekommt von seiner Pflegekasse jeden Monat bis zu 40 Euro erstattet – für Artikel, die die häusliche Pflege erleichtern und die Hygiene sicherstellen.

Das Besondere: Es ist keine separate Genehmigung nötig, kein Arztrezept erforderlich und der Anspruch verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen nicht, dass dieses Geld monatlich zur Verfügung steht.

💡 Wussten Sie? Die 40 Euro pro Monat können nicht angespart werden – wer den Anspruch nicht nutzt, verliert ihn für den jeweiligen Monat. Lassen Sie sich deshalb jetzt von uns beraten.

Bis 40 €/Monat

Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 40 Euro – ab Pflegegrad 1, ohne Genehmigung.

Lieferung frei Haus

Ihre persönliche Pflegebox wird monatlich direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

Wir beantragen für Sie

Helping Home kümmert sich um den kompletten Antrag bei der Pflegekasse – Sie müssen nichts tun.

Start in 24–48h

Nach Ihrer Anfrage nehmen wir binnen 24 Stunden Kontakt auf und klären alles Weitere.

So einfach geht es

In 4 Schritten zu Ihren kostenlosen Pflegehilfsmitteln

1

Kostenlos anfragen

Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie uns an. Kein Vorleistung nötig.

2

Wir beantragen

Helping Home stellt den §40-Antrag für Sie bei Ihrer Pflegekasse – vollständig und korrekt.

3

Monatliche Lieferung

Ihre Pflegebox wird automatisch jeden Monat an Ihre Adresse geliefert.

4

Pflegekasse zahlt

Die Pflegekasse erstattet direkt. Für Sie entstehen keine Kosten bis zur 40-Euro-Grenze.

Häufige Fragen zu §40 Pflegehilfsmitteln

Welche Pflegegrade sind berechtigt?+

Alle Pflegegrade 1 bis 5 berechtigen zur monatlichen Erstattung von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI.

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?+

Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach §40 ist kein ärztliches Rezept nötig. Der Anspruch ergibt sich direkt aus dem Pflegegrad.

Was passiert mit nicht genutzten Monatsguthaben?+

Die 40 Euro pro Monat können leider nicht angespart oder auf den nächsten Monat übertragen werden. Nutzen Sie Ihren Anspruch also monatlich.

Muss ich zuerst in Vorkasse gehen?+

Bei Helping Home gehen Sie nicht in Vorkasse. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – für Sie entstehen keine Kosten bis zur 40-Euro-Grenze.

Wie schnell kann die Lieferung starten?+

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Die erste Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen nach Antragsbearbeitung.

Jetzt §40-Anspruch sichern

Über 127 Familien in NRW nutzen bereits ihren §40-Anspruch mit Helping Home. Rufen Sie uns an oder stellen Sie Ihre Anfrage online – kostenlos und unverbindlich.

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