Pflegeleistungen · Spezialisiert
Nachtpflege zuhause: Sicherheit wenn sie am meisten gebraucht wird
Demenz, Unruhezustände, Sturzgefahr – nachts sind viele Pflegebedürftige besonders gefährdet. Professionelle Nachtbegleitung schützt und entlastet pflegende Angehörige.
Wer braucht Nachtpflege?
Nachtpflege ist besonders sinnvoll bei folgenden Situationen:
Demenz & nächtliche Unruhe
Demenzkranke schlafen oft tagsüber und sind nachts aktiv. Umherwandern, Desorientierung und Rufen sind für pflegende Angehörige erschöpfend.
Sturzgefahr
Ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität stürzen am häufigsten nachts auf dem Weg zur Toilette. Nachtbegleitung verhindert gefährliche Stürze.
Erschöpfte Angehörige
Pflegende Angehörige, die nachts keinen Schlaf finden, erschöpfen sich schnell. Nachtpflege gibt ihnen die nötige Erholung.
Medikamenten- & Behandlungspflege
Bei nächtlichen Medikamentengaben, Katheterversorgung oder Wundversorgung ist qualifiziertes Pflegepersonal notwendig.
Was leistet Nachtpflege konkret?
Finanzierung der Nachtpflege
Sachleistung §36 SGB XI (Pflegekasse)
Professionelle Nachtpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst kann über die Sachleistung abgerechnet werden. PG 2: 761 €/Mo | PG 3: 1.432 €/Mo | PG 4: 1.778 €/Mo | PG 5: 2.200 €/Mo
Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Monatlich 131 € (1.572 €/Jahr) für anerkannte Betreuungsangebote. Kann für nächtliche Betreuungsbegleitung eingesetzt werden – auch ab Pflegegrad 1.
Private Zuzahlung
Wenn Sachleistungsbudget ausgeschöpft ist oder zusätzliche Nächte gewünscht werden, können diese privat hinzugebucht werden.
Häufige Fragen zur Nachtpflege
Wer zahlt Nachtpflege zuhause?+
Wie viel kostet ein Nachtpflegedienst?+
Ist Nachtpflege und Tagespflege kombinierbar?+
Kann ich Nachtpflege kurzfristig anfordern?+
Nachtpflege anfragen – wir helfen ab morgen Nacht
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