Kurzzeitpflege in Borken
Professionelle Kurzzeitpflege – wenn die Hauptpflegeperson sich erholen muss oder nach einem Krankenhausaufenthalt Überbrückung gebraucht wird.
Pflegekasse zahlt bis zu 1.774 €/Jahr – §42 SGB XI, ab Pflegegrad 2. Kombinierbar mit Verhinderungspflege (§39) für bis zu 3.386 €/Jahr.
Kurzzeitpflege – Was wir leisten
Pflege zu Hause
Professionelle Versorgung im gewohnten Umfeld – keine Einrichtung notwendig.
Körperpflege & Hygiene
Waschen, Anziehen, Lagerung – alles was zur täglichen Pflege gehört.
Medikamentengabe
Gestellte und verabreichte Medikamente nach ärztlicher Anordnung.
Ernährung & Flüssigkeit
Mahlzeiten vorbereiten, Trinkmenge überwachen, Unterstützung beim Essen.
Tag- und Nachtbetreuung
Flexible Einsatzzeiten – auch nachts und an Wochenenden.
Übergangsversorgung
Nahtlose Versorgung nach Krankenhausaufenthalt bis zur häuslichen Pflege.
So nutzen Sie Ihren Kurzzeitpflege-Anspruch
§42 und §39 können kombiniert werden: Bis zu 50% des KZP-Budgets lassen sich für Verhinderungspflege nutzen – und umgekehrt. Maximale Flexibilität für Ihre Familie.
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