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Pflegegrad beantragen in NRW – Schritt für Schritt

⏱ 8 Min. Lesezeit📅 April 2026✍️ Helping Home Team

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für fast alle Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse – vom monatlichen Pflegegeld bis zum §45b Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe. Wer zum ersten Mal einen Pflegegrad beantragt, fühlt sich oft überfordert. Dieser Leitfaden erklärt jeden Schritt klar und verständlich.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – das ist die Krankenkasse, bei der sie versichert ist. Ein Telefonanruf genügt, um den Antrag auszulösen. Ab dem Antragsdatum zählen die Leistungen rückwirkend – auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Notieren Sie daher unbedingt das Antragsdatum.

Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen einen Begutachtungstermin anzubieten. Bei Aufnahme ins Krankenhaus oder Kurzzeitpflege verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Nach dem Antrag erhalten Sie in der Regel ein Formular zur Selbstauskunft – füllen Sie es sorgfältig aus.

ℹ️ Tipp: Antrag schriftlich bestätigen

Rufen Sie an und schicken Sie anschließend eine kurze E-Mail oder Brief zur Bestätigung. So haben Sie einen schriftlichen Nachweis des Antragsdatums.

Schritt 2: Die MDK-Begutachtung

Der Medizinische Dienst (MD) schickt einen Gutachter zu Ihnen nach Hause. Dieser bewertet die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs Lebensbereichen:

  1. Mobilität – Gehen, Treppensteigen, Lagewechsel
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Gedächtnis
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Unruhe, Aggression
  4. Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
  5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen – Medikamente, Verbandswechsel
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Je nach Punktzahl (0–100) wird einer der fünf Pflegegrade vergeben. Die Bereiche 1 und 4 werden doppelt gewichtet, Bereich 2 und 3 besonders stark.

✅ So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

  • • Führen Sie vorab 2–3 Tage ein Pflegetagebuch (was muss geholfen werden, wie lange)
  • • Legen Sie alle Arztbriefe, Medikamentenliste und Krankenhausberichte bereit
  • • Schildern Sie schlechte Tage – nicht den besten Tag. Der Gutachter bewertet den Durchschnitt
  • • Haben Sie eine Vertrauensperson dabei, die ergänzen kann
  • • Schildern Sie konkret: "Das Anziehen dauert 45 Minuten mit Hilfe" – nicht "Ich komme meistens durch"

Die 5 Pflegegrade – was bedeuten sie?

Pflegegrad 1

12,5–26 Punkte

Geringe Beeinträchtigung. Kein Pflegegeld, aber §45b Entlastungsbetrag (131€/Monat) und Pflegeberatung.

Pflegegrad 2

27–47 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld 332€/Monat, Pflegesachleistungen 761€.

Pflegegrad 3

47,5–69,5 Punkte

Schwere Beeinträchtigung. Pflegegeld 573€/Monat, Pflegesachleistungen 1.432€.

Pflegegrad 4

70–89,5 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung. Pflegegeld 765€/Monat, Pflegesachleistungen 1.778€.

Pflegegrad 5

90–100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Pflegegeld 947€/Monat.

Schritt 3: Bescheid erhalten und prüfen

Nach der Begutachtung erhalten Sie schriftlich den Pflegebescheid. Lesen Sie ihn sorgfältig: Stimmt der Pflegegrad? Sind alle geschilderten Einschränkungen erfasst? Sie haben vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

Schritt 4: Widerspruch einlegen

Widerspruch lohnt sich häufig. Laut Sozialverband VdK wird in rund 40% aller Widerspruchsfälle der Pflegegrad angehoben. Schreiben Sie einen formlosen Brief an die Pflegekasse mit der Begründung, warum der Pflegegrad zu niedrig ist. Fügen Sie aktuelle Arztbriefe oder ein Pflegetagebuch bei. In der Regel findet dann eine neue Begutachtung statt.

⚠️ Frist beachten!

Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Bescheidzustellung eingehen. Danach ist der Bescheid bestandskräftig. Im Zweifel erst Widerspruch einlegen, dann begründen.

§45b Entlastungsbetrag – auch für Pflegegrad 1

Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich. Diesen können Sie für anerkannte Haushaltshilfe-Dienste wie Helping Home verwenden. Nicht genutzte Beträge werden 12 Monate lang angesammelt und verfallen nicht sofort. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen beim Antragsverfahren und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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Wir beraten Sie kostenlos und unterstützen beim Antrag auf §45b Entlastungsbetrag.

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