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131 € Entlastungsbetrag 2025/2026 – so nutzen Sie ihn optimal

⏱ 6 Min. Lesezeit📅 April 2026✍️ Helping Home Team

Wussten Sie, dass Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland jeden Monat 131 Euro von ihrer Pflegekasse ungenutzt verfallen lassen? Der sogenannte Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine der wertvollsten, aber am wenigsten genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Dieser Ratgeber erklärt alles, was Sie wissen müssen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich und steht jedem Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) automatisch zu. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die häusliche Pflege unterstützen. Der Betrag muss nicht beantragt werden – er ist mit dem Pflegegrad automatisch aktiviert. Sie müssen ihn nur abrufen.

ℹ️ Gut zu wissen: Ansammlung über 12 Monate

Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie können Beträge aus den vergangenen 12 Monaten ansammeln – das ergibt bis zu 1.572 Euro auf einmal. Jahreswechsel: Beträge aus dem Vorjahr müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.

Wer hat Anspruch?

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch – unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einer Einrichtung leben. Für Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag sogar die einzige Geldleistung der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 2–5 kommt er zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen.

Für was kann der Betrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag darf nur bei anerkannten Anbieter wie Helping Home eingesetzt werden. Zugelassen sind:

✅ Haushaltshilfe

Reinigung, Wäsche, Kochen, Einkaufen

✅ Alltagsbegleitung

Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge

✅ Betreuungsgruppen

Tagesstrukturierende Angebote

✅ Kurzzeitpflege

Ergänzend zur häuslichen Pflege

✅ Verhinderungspflege

Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt

✅ Fahrdienste

Arzttermine, Besorgungen

❌ Pflegegeld-Aufstockung

Nicht direkt an Angehörige auszahlbar

❌ Haushaltswaren

Kein Einkauf von Geräten oder Lebensmitteln

So funktioniert die Abrechnung mit Helping Home

Als anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das bedeutet: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Wir erstellen die monatliche Abrechnung, reichen sie bei Ihrer Kasse ein und Sie zahlen nur den eventuellen Eigenanteil. Der Ablauf:

  1. Wir schließen einen Betreuungsvertrag ab
  2. Sie teilen uns Ihre Pflegekasse und Versichertennummer mit
  3. Wir besorgen eine Abrechnungsgenehmigung von Ihrer Kasse
  4. Monatliche Abrechnung läuft automatisch – Sie erhalten eine Kopie

✅ Tipp: Kombination mit Pflegesachleistungen

Bei Pflegegrad 2–5 können Sie den Entlastungsbetrag zusätzlich zu Ihren Pflegesachleistungen nutzen. Wer einen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege nutzt, kann Helping Home parallel für Haushalt und Betreuung einsetzen – vollständig kassenfinanziert.

Häufige Fragen

Muss ich den Betrag beantragen?

Nein – er ist mit Ihrem Pflegegrad automatisch aktiviert. Sie müssen nur einen anerkannten Anbieter beauftragen.

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Sie können 12 Monate angesammelt werden. Beträge vom Vorjahr verfallen am 30. Juni des Folgejahres.

Gilt das auch für Pflegegrad 1?

Ja! Für Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag sogar die einzige Geldleistung – nutzen Sie ihn unbedingt.

Muss ich Rechnungen selbst bezahlen?

Bei Helping Home nicht. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

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