Pflegeleistungen · §37 Abs. 3 SGB XI
Beratungseinsatz §37.3 SGB XI: Pflichttermin für Pflegegeldempfänger
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen. Was das bedeutet, wie oft – und was passiert wenn nicht.
Was ist der Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein häuslicher Qualitätssicherungsbesuch durch einen professionellen Pflegedienst. Er stellt sicher, dass Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ausreichend und sicher versorgt werden.
Wichtig: Der Beratungseinsatz ist kein Kontrollbesuch. Er dient der Beratung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen – und soll helfen, die häusliche Pflegesituation zu verbessern.
Wer muss – und wie oft?
Pflegegrad 2 und 3
Beratungseinsatz alle 6 Monate (halbjährlich).
D.h. 2 Beratungseinsätze pro Jahr sind notwendig, um das volle Pflegegeld zu erhalten.
Pflegegrad 4 und 5
Beratungseinsatz alle 3 Monate (vierteljährlich).
D.h. 4 Beratungseinsätze pro Jahr notwendig für volles Pflegegeld.
Was passiert beim Beratungseinsatz?
Kurze Inaugenscheinnahme der Pflegesituation
Der Pflegedienst-Mitarbeiter schaut sich an, wie die Pflege zuhause organisiert ist – ohne dabei zu werten oder zu kontrollieren.
Beratungsgespräch mit Angehörigen
Pflegende Angehörige können Fragen stellen, Tipps zur richtigen Pflegetechnik bekommen oder über verfügbare Leistungen informiert werden.
Protokoll für die Pflegekasse
Der Beratungseinsatz wird dokumentiert. Der Pflegedienst sendet einen Nachweis an die Pflegekasse – das ist Voraussetzung für die Weiterzahlung des Pflegegeldes.
Dauer ca. 30–45 Minuten
Der Besuch dauert in der Regel eine halbe bis dreiviertel Stunde. Er findet in Ihrer gewohnten Umgebung statt.
Was passiert wenn kein Beratungseinsatz stattfindet?
⚠️ Achtung: Pflegegeld-Kürzung oder -Wegfall
Wer den Beratungseinsatz nicht oder nicht rechtzeitig wahrnimmt, riskiert:
- →Kürzung des Pflegegeldes auf 50 %
- →Vollständiger Wegfall des Pflegegeldes
- →Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge
Die Pflegekasse benachrichtigt Sie in der Regel vorab. Vergessen Sie den Termin nicht.
Was kostet der Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos. Die Pflegekasse vergütet den Pflegedienst direkt für die Durchführung. Sie müssen nichts vorauszahlen oder selbst beantragen.
✓ Helping Home führt Beratungseinsätze nach §37.3 für Pflegegeldempfänger in unserem Versorgungsgebiet durch. Wir kommen zu Ihnen nach Hause – ohne Extrakosten.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz
Wer muss einen Beratungseinsatz machen?+
Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?+
Kann ich den Beratungseinsatz auch nur einmal im Jahr machen (PG 2)?+
Gilt der Beratungseinsatz auch als Pflegeleistung?+
Muss ich selbst an der Wohnung sein beim Beratungseinsatz?+
Beratungseinsatz bei Helping Home buchen
Wir führen Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI in ganz NRW durch – schnell, unkompliziert und kostenlos für Pflegegeldempfänger.