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Pflegeleistungen · §37 Abs. 3 SGB XI

Beratungseinsatz §37.3 SGB XI: Pflichttermin für Pflegegeldempfänger

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen. Was das bedeutet, wie oft – und was passiert wenn nicht.

6 Monate
PG 2–3: alle
Halbjährlich
3 Monate
PG 4–5: alle
Vierteljährlich
Kostenlos
Kosten
Pflegekasse zahlt

Was ist der Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein häuslicher Qualitätssicherungsbesuch durch einen professionellen Pflegedienst. Er stellt sicher, dass Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ausreichend und sicher versorgt werden.

Wichtig: Der Beratungseinsatz ist kein Kontrollbesuch. Er dient der Beratung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen – und soll helfen, die häusliche Pflegesituation zu verbessern.

Wer muss – und wie oft?

📅

Pflegegrad 2 und 3

Beratungseinsatz alle 6 Monate (halbjährlich).

D.h. 2 Beratungseinsätze pro Jahr sind notwendig, um das volle Pflegegeld zu erhalten.

📆

Pflegegrad 4 und 5

Beratungseinsatz alle 3 Monate (vierteljährlich).

D.h. 4 Beratungseinsätze pro Jahr notwendig für volles Pflegegeld.

Was passiert beim Beratungseinsatz?

1

Kurze Inaugenscheinnahme der Pflegesituation

Der Pflegedienst-Mitarbeiter schaut sich an, wie die Pflege zuhause organisiert ist – ohne dabei zu werten oder zu kontrollieren.

2

Beratungsgespräch mit Angehörigen

Pflegende Angehörige können Fragen stellen, Tipps zur richtigen Pflegetechnik bekommen oder über verfügbare Leistungen informiert werden.

3

Protokoll für die Pflegekasse

Der Beratungseinsatz wird dokumentiert. Der Pflegedienst sendet einen Nachweis an die Pflegekasse – das ist Voraussetzung für die Weiterzahlung des Pflegegeldes.

4

Dauer ca. 30–45 Minuten

Der Besuch dauert in der Regel eine halbe bis dreiviertel Stunde. Er findet in Ihrer gewohnten Umgebung statt.

Was passiert wenn kein Beratungseinsatz stattfindet?

⚠️ Achtung: Pflegegeld-Kürzung oder -Wegfall

Wer den Beratungseinsatz nicht oder nicht rechtzeitig wahrnimmt, riskiert:

  • Kürzung des Pflegegeldes auf 50 %
  • Vollständiger Wegfall des Pflegegeldes
  • Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge

Die Pflegekasse benachrichtigt Sie in der Regel vorab. Vergessen Sie den Termin nicht.

Was kostet der Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos. Die Pflegekasse vergütet den Pflegedienst direkt für die Durchführung. Sie müssen nichts vorauszahlen oder selbst beantragen.

✓ Helping Home führt Beratungseinsätze nach §37.3 für Pflegegeldempfänger in unserem Versorgungsgebiet durch. Wir kommen zu Ihnen nach Hause – ohne Extrakosten.

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz

Wer muss einen Beratungseinsatz machen?+
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld (§37 SGB XI) beziehen, sind zur Inanspruchnahme eines Beratungseinsatzes verpflichtet. PG 2–3: halbjährlich, PG 4–5: vierteljährlich.
Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?+
Der Beratungseinsatz muss von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer von der Pflegekasse anerkannten Beratungsperson durchgeführt werden. Angehörige können ihn nicht selbst abnehmen.
Kann ich den Beratungseinsatz auch nur einmal im Jahr machen (PG 2)?+
Nein. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind mindestens 2 Beratungseinsätze pro Jahr (alle 6 Monate) vorgeschrieben. Nur einer reicht nicht aus.
Gilt der Beratungseinsatz auch als Pflegeleistung?+
Der Beratungseinsatz ist keine Pflegeleistung im engeren Sinne, sondern ein Qualitätssicherungsbesuch. Er wird nicht vom Sachleistungsbudget abgezogen.
Muss ich selbst an der Wohnung sein beim Beratungseinsatz?+
Die zu pflegende Person sollte anwesend sein. Ein pflegender Angehöriger sollte ebenfalls anwesend sein, um das Beratungsgespräch nutzen zu können.

Beratungseinsatz bei Helping Home buchen

Wir führen Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI in ganz NRW durch – schnell, unkompliziert und kostenlos für Pflegegeldempfänger.

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

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